DACH-Raum keine Strafverschärfung für Hatecrime?
Warum gibt es im DACH-Raum nicht so eine Strafverschärfung wie in den USA bei einem Hatecrime, also Verbrechen wie Mord und Körperverletzung aufgrund von Sexueller Identität oder Nationalität?
Fändet Ihr es sollte so etwas bei uns geben?
5 Antworten
Gibt es.
Ein Totschlag, der aufgrund der sexuellen Identität oder Nationalität stattfindet, wird in der Regel zu einem mord. Denn ein Angriff aufgrund der sexuellen Identität dürfte "niedrige Beweggründe" darstellen wie sie für einen mord nötig sind.
Für Mord bekommt man IMMER lebenslang, eine höhere Strafe ist gar nicht möglich. Todesstrafe gibt es nicht. Und sowas wie "Life without parole" ist in Deutschland auch nicht zulässig, weil Gerichte gesagt haben dass es nicht verfassungsmäßig ist Menschen bis zum tot einzusperren ohne Möglichkeit vorher rausgelassen zu werden.
Bei Körperverletzung bleibt es der selbe Straftatbestand, aber der Richter wird natürlich das Motiv des Täters in seine Entscheidung mit einbeziehen und die Strafe wird dementsprechend höher ausfallen.
Hallo,ganz einfach,die Gesetzgebung richtet sich an christliche Werte und politische Normen.CDU bedeutet ja christlich demokratische Union wenn ich mich nicht täusche.Deutschland hat ausserdem schlechtes Gewissen wegen der Judenvernichtung ,auch wenn das lange her ist,was glaubst du warum so viele Ausländer in Deutschland bleiben dürfen? Wir sind Geschichtswesen und die Geschichte prägt uns.Die Politiker empfinden das nicht als nötig,wobei mit Amerika ist unsere Kriminalität nicht zu vergleichen,dort ist es viel schlimmer,aber ja es kann sich auch ändern.
Das Motiv wird bereits bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Weil auch Opfer (außer Kinder und besonders wehrlose Menschen) vor dem Gesetz gleich sind.
Wie kommst du drauf das es die nicht gibt ? 🤔
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität tritt am 03.04.2021 in Kraft. Es soll Betroffene besser schützen. Dazu beinhaltet es deutliche Strafverschärfungen. Außerdem wird durch die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt der Ermittlungsdruck erhöht. Schließlich können Betroffene ab dem 03.04.2021 leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen.