Corona Bußgeld vom 01.07.2021?
Genau heute kam ein Brief von der Stadt Winterberg mit einer Vollstreckungsanündigung mit einem Betrag in Höhe von 327€
grund: Bußgeld wegen Verstoß gegen CoronaSchVo.
ich habe es damals überwiesen jedoch finde ich es nicht mehr das ich es belegen kann, kein Wunder ist jetzt auch über 3 Jahre her. Jetzt frage ich mich ob es eh nicht schon verjährt ist und wie ich weiter vorgehen sollte.
Natürlich kam zwischen dem Brief heute und damals nichts, als ich überwiesen hatte war es ruhig
6 Antworten
deine bank kann dir 10 jahre lang kostenpflichtig einen kontoauszug erstellen
Du kannst von der auftragsausführenden Bank ein Duplikat des Kontoauszuges bekommen.
Damit dann der Vollstreckungsandrohung widersprechen.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Wenn du den Bußgeldbescheid von 2021 jetzt bekommst, könnte das verjährt sein, weil Bußgelder normalerweise nach drei Jahren verfallen.
1. Prüf die Verjährung: Sag, dass du denkst, dass das Bußgeld verjährt ist.
2. Schreib zurück: Antworte auf den Brief und sag, dass du das Bußgeld damals schon gezahlt hast. Frag nach, ob sie das überprüfen können.
3. Such nach Beweisen: Schau, ob du alte Kontoauszüge oder Überweisungen finden kannst, um zu zeigen, dass du bezahlt hast.
4. Frag einen Anwalt: Wenn du unsicher bist, hol dir rechtlichen Rat
Mach am besten schnell was, damit du keine weiteren Probleme bekommst!
Verjährt ist es noch nicht.
Auf den Kontoauszügen sollte die Überweisung ja zu sehen sein. Falls du die aus irgendeinem Grund nicht haben solltest und auch nicht online abrufen können solltest, kannst du sie bei deiner Bank anfordern.
Die Verjährung tritt erst am 31.12.2024 ein. Bis dahin musst Du noch durchhalten.
Sorry, aber warum schickt die Behörde den Bescheid jetzt?
Weil die drohende Verjährung auf dem Rechner erschien und daher Maßnahmen durchgezogen werden. Die Androhung der Vollstreckung bedeutet ziemlich sicher, dass diese nun bis Ende des Jahres eingeleitet wird. Und das unterbricht die Verjährung, siehe § 212 BGB. Die sind ja auch nicht allesamt von gestern.
Die regelmäßige Verjährung endet immer am Endes dritten Jahren, welches auf die Entstehung der Forderung folgt. Also immer am 31.12
Und wieso nicht am 1.7.2024?