Canabis Patient und Führerschein?

3 Antworten

Der Großteil der Antworten hier ist richtig, als Cannabispatient bist du nicht an die 3,5ng-Grenze gebunden.

Aber wenn du nicht wirklich vor Ort einen Cannabis-offenen Spezialisten hast, sondern zum Beispiel bei einem Online-Arzt dir mit einer Standard-Diagnose einfach nur dein Rezept abgeholt hast, solltest du auf keinen Fall auf dieses Rezept hinweisen.

Als Patient ist bei dir davon auszugehen, dass du immer den Grenzwert überschreitest. Die Polizei wird diese Information dann an die Führerscheinstelle weiterleiten. Die Führerscheinstelle kann von da an nach eigenen Ermessen von dir verlangen, dass du deine Fahrtüchtigkeit unter der vorgeschriebenen Medikamentennutzung nachweist. Du musst dann zeitaufwändige, regelmäßige, teure, ärztliche Gutachten liefern, die genau das für dich persönlich bescheinigen. Oder du bist deinen Führerschein aufgrund deiner chronischen Krankheit für immer los.

Wirst du hingegen mit einem THC-Gehalt über 3,5ng/ml getestet und die Polizei muss annehmen, dass du einfach nur Cannabis als Genussmittel konsumiert hast und nicht als Medizin, dann gibt es beim ersten Verstoß nur eine Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg.

Wenn du medizinisches Cannabis auf ärztliche Verordnung einnimmst, gelten die Grenzwerte nicht. Da ist nur entscheidend, dass du zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist.

Wenn du vom Cannabis benebelt und beeinträchtigt bist, darfst du nicht fahren. Im Zweifelsfall wird deine Fahrtüchtigkeit von einem Amtsarzt beurteilt - nicht anhand der THC-Werte, sondern anhand deiner Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit.

Außerdem solltest du in deinem eigenen Interesse eine ärztliche Bescheinigung mitführen, dass du medizinisches Cannabis einnimmst. Ist zwar nicht verpflichtend, erspart dir aber unnötigen Ärger.

Patienten, die Cannabis als verschriebenes Medikament einnehmen, sind weiterhin vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 24a StVG ausgenommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern