Bußgeld von Berufsschule bekommen?

Starkman405  23.09.2024, 11:56

häh? wie kann man bitte schulpflichtig in eine Berufsschule gehen?

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:04

in dem man noch nicht 18 Jahre ist und seine 10 klasse schon beendet hat ?

Starkman405  23.09.2024, 12:05

wie viel Jahre Schulpflicht habt Ihr denn? oder endet die generell erst mit 18?

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:14

Ja endet mit 18 Jahre

Starkman405  23.09.2024, 12:16

was würde passieren wenn du das Bußgeld nicht zahlen würdest?

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:21

Dann muss ich Sozialstunden machen. Wieso ?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Bußgeld von Berufsschule bekommen?

Ja, schreibst Du doch.

Wobei es genau genommen nicht "von der Schule" kommt sondern von der Gemeinde.

  

Jetzt habe ich im September von der Stadt und der Schule ein Bußgeld von 600€ bekommen weil ich angeblich meine Tage nie entschuldigt habe und ich ein Attest Pflicht habe was garnicht stimmt weil es mir kein Lehrer gesagt hat.

Was ist das denn für eine Begründung?

Es wird ja nicht unwahr "weil es Dir kein Lehrer gesagt hat".

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und Du weisst, dass Du der Schulpflicht unterliegst.

Und wenn Du eine Attestpflicht hast, dann zählen alle die Male die Deine Eltern Dir eine Entschuldigung geschrieben haben nicht bzw. werden als "unentschuldigte Fehltage" gewertet.


Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 11:57

Hey Erstmal danke für deine Antwort… Mir wurde aber nicht gesagt das ich attestpflicht habe und als ich die Entschuldigung von mein Eltern in der Schule vorgezeigt habe meinten die Lehrer immer ok

Waldmensch70  23.09.2024, 11:59
@Darius471
Hey Erstmal danke für deine Antwort…

Gerne.

Mir wurde aber nicht gesagt das ich attestpflicht habe

Wie ich unter einem anderen Kommentar von Dir schon geschribeen habe:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast Dich selber schlau zu machen was Du machen musst/darfst bzw. was erlaubt ist.

Und nur weil die Lehrer das mit einem "OK" zur Kenntnis genommen haben, wenn Du eine Entschuldigung abgegeben hast bedeutet das ja nicht, dass das rechtlich ausreicht.

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:03
@Waldmensch70

In den schul Regeln steht das wenn man nicht mehr als drei Tage ingesamt fehlt, das es reicht wenn man eine Entschuldigung der Eltern mit bringt. Und wenn mir nichts gesagt wird das ich ab zum Beispiel April ein Attest Pflicht habe, dann befolge ich natürlich weiter die Regeln der Schule .und wenn ich damit jetzt vor gehe zum Jugend Richter dann ist das eigentlich Aussage gegen Aussage .

Waldmensch70  23.09.2024, 12:07
@Darius471

Es macht keinen Sinn das mit mir zu diskutieren.

  • Erstens ändert das nichts an der Sache. Dadurch löst sich Dein Problem damit nicht.
  • Zweitens habe ich die Regeln nicht gemacht.
  • Drittens weiss ich nicht, was in Deinen Schulregeln genau steht und in dem Schulgesetz Deines Bundeslandes.

In sofern macht es auch keinen Sinn, wenn Du jetzt zu mir mit einem "Ja, aber…" kommst, da ich ja nur wissen kann was Du selber mir vorher in Deinem Fragetext mitgeteilt hast.

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:16
@Waldmensch70

Achso Nein ich wollte dich garnicht angreifen oder mit dir diskutieren sorry wenn es so rüber kam. Dachte nur vielleicht hat jemand schon mal ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir dabei vielleicht bisschen weiterhelfen

Waldmensch70  23.09.2024, 12:18
@Darius471

OK, alles gut.

Das Einzige was ich Dir als Hilfe noch dazu sagen kann:

Es gelten grundsätzlich erst einmal die Schulregeln.

Denen übergeordnet gilt das Schulgesetz Deines Bundeslandes.

Wenn da irgendwo drin steht, dass eine Attestpflicht besteht, dann hast Du schlechte Karten.

Stress, Umzug, Fahrschule, Kopfweh sind alles keine Gründe um nicht zur Schule zu gehen.

Stell dir vor, das würden alle so machen, da wären die Schulen und Unternehmen leer.

Wenn du dagegen angehen willst, musst die dir einen Anwalt nehmen. Das Rathaus hat damit nichts zu tun.


Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 11:59

Ja doch ich muss es zum Rathaus bringen wurde mir gesagt die leiten es dann weiter. Und wenn ich gesundheitlich nicht zur Schule kann dann ist das so, Gesundheit geht immer vor

Skywalker17  23.09.2024, 12:04
@Darius471

Es kommt darauf an, was man unter "Gesundheit" versteht. Du bist vielleicht Iraner, wenn du Darius heisst.

Vielleicht überlegst du dir mal, was es bedeutet in Deutschland alles kostenlos zu bekommen und dann ständig zu fehlen.

Wenn das alle so machen würden, dann gäbe es ein Chaos.

Davor muss sich die Schule schützen.

Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:13
@Skywalker17

Ich bin Deutscher… ich bin 10 Jahre zur Schule gegangen und habe in den 10 Jahren sehr sehr wenig gefehlt da kommt es mal vor das man eine schwierige Phase im Leben hat

Wende Dich an Deine Eriehungsberechtigten bzw. an einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn du Attestpflicht hast, dann reicht rine Entschuldigung der Eltern nicht aus.

Da gibt es nichts bis wenig, gegen was du Einspruch einlegen kannst


Darius471 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 11:55

Mir wurde aber nicht gesagt das ich ein attestpflicht habe und als ich die Entschuldigung von mein Eltern in der Schule vorgezeigt habe meinten die Lehrer immer ok

Waldmensch70  23.09.2024, 11:57
@Darius471
Mir wurde aber nicht gesagt das ich ein attestpflicht habe

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast Dich selber schlau zu machen was Du machen musst/darfst bzw. was erlaubt ist.