Bürgergeld?

3 Antworten

Da Pflegegeld sollte beim Pflegebedürftigten nicht angerechnet werden und bei Dir meines Wissens nach auch nicht.

Ggf. Widerspruch gegen die Anrechnung einlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Guten Abend,

das Pflegegeld sollte normalerweise nicht als Einkommen im Sinne von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld angerechnet werden.

Ich würde raten, bei der zuständigen Behörde oder bei einem Sozialberater sich zu erkundigen, um genauere Informationen zu erhalten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen.