BTM Medikamente bei Reisen?

2 Antworten

I.d.R. Sollte nur die für die Reise erforderliche Menge an BtM mitgeführt werden sollen, sodass es bei der Rückreise normalerweise gar keine Probleme geben sollte.

Ein handschriftlicher Medikationsplan (für die Ausreise) ist nicht ausreichend. Es muss ein bestimmtes Formular ausgefüllt, behördlich beglaubigt und schließlich mit den Betäubungsmitteln bei Einreise in ein Schengenland mitgeführt werden (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile).

Dein Arzt hat dich insuffizient aufgeklärt, wobei fraglich ist, ob er tatsächlich hierfür verpflichtet ist und haftet. Wahrscheinlich haftest eher du selbst dafür, dass du deine Betäubungsmittel korrekt bei deiner Reise mit dir führst.

Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt konsultieren. Immerhin hattest du nicht nichts dabei sondern zumindest den Medikationsplan.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pharmazie