Bis wann muss ich die Betriebskostenabrechnung zahlen(Österreich)?


12.09.2024, 17:16

Er hat die Frist nun auf Morgen verlegt.

Übrigens ist er nicht auf das Geld angewiesen, das hat er Geld wie Heu. Geld technisch bleibt mir sowieso nichts anderes übrig als dass ich ihn den Betrag auf Teile zahle, sonst wäre ich die nächsten 2 Wochen blank

Ich weiß aber auch nicht, wie ich mit ihm reden soll, der hat 0 Verständnis und wird gleich laut


12.09.2024, 17:18

Ich hab auch keine Frist bekommen oder wusste etwas von einer, deshalb verstehe ich es nicht warum er gleich mit dem RA kommt, vor allem wie soll ich mich dagegen wehren

6 Antworten

Wo hast Du gelesen das man bis zum Folgejahr Zeit hat?

Rechnungen, dazu zählen auch Betriebskostenabrechnungen, sind, wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist sofort fällig.

Ratenzahlungen muß der Vermieter nicht akzeptieren.

BGB § 271Leistungszeit

(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Klingt etwas dubios.

BK Nachzahlungen sind in der Regel nach 4 Wochen oder 30 Tage fällig. Vorausgesetzt man hat diese fristgerecht bekommen und sie ist korrekt und nicht formell unwirksam. Das hast Du sicher schon geprüft.

Das mit dem Folgejahr bezieht sich auf die BK Abrechnung an sich. Diese muss bis zum Ende des Folgejahres beim Nutzer eingegangen sein.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Ist die BK - Abrechnung mit Nachzahlung bei dir angekommen, es wurde aber keine Frist gesetzt, dann gilt 30 Tag nach Rechnungserhalt ist der Zahlungstermin. Die Nachreichung der Frist auf whats app. wäre zu ignorieren. Das wird deinem Vermieter auch sein Rechtsanwalt sagen.

Eine Ratenzahlung muss der Vermieter genehmigen.

Auch wenn du die Frage noch ein paar Mal einstellst, weil die Antworten dir nicht passen: die Rechnung aus dem Juli wurde 30 Tage später im August fällig, seitdem befindest du dich im Zahlungsverzug.

Seit Eintritt des Zahlungsverzugs kann der Gläubiger für jeden Tag Verzugszinsen geltend machen.

Die finanzielle Situation des Gläubigers ist dabei übrigens völlig unbeachtlich.


HolyAnonymous 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 17:23

Da geht es nicht darum ob mir das passt, ich kann mich halt nur daran orientieren was ich lese und erfahre z.b. von Websites die sich damit beschäftigen und von Familie/Umfeld.

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/mietrecht/betriebskostenabrechnung/

Hier heißt es bis zum Folgejahr. Bei anderen heißt es 2-6 Monate

RobertLiebling  12.09.2024, 17:26
@HolyAnonymous

Wenn du aus Österreich bist solltest du das vielleicht in der Frage erwähnen. Hellsehen kann keiner und die Regelungen können sich da unterscheiden.

Bei österreichischem Mietrecht bin ich raus.

Du musst direkt zahlen oder dich irgendwie mit dem Vermieter einigen, die Rechnungen sind ja schon bezahlt und er möchte natürlich seine Auslagen wiederbekommen.