Bin ich waffenrechtlich zuverlässig nach Verurteilung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?
Ich bin 21, Sportschütze und würde langsam gerne mal meine WBK beantragen, hatte aber vor knapp 2 Jahren mit 19 eine Verurteilung, nach dem ich „Polen Böller“ aus Tschechien eingeführt habe. Waren ca 20kg. Alles Eigenbedarf, Richterin hat alles auch sehr sportlich genommen, als jugendlichen Leichtsinn eingestuft und mir eine vergleichsweise geringe Geldstrafe von 300€ verhängt. Dies war auch meine einzige, waffenrechlich relevante Verurteilung. Wie schätzt ihr meine Chance bezüglich der Zuverlässigkeit?
LG
20 kg finde ich auch sehr 'sportlich'....
hört sich tatsächlich nach mehr an als es war, 5 kleine 3 inch shells, 2 batterien, 1 Karton klassischer Böller und eine Packung Raketen
2 Antworten
Kommt drauf an, ob die 300 € damals 60 Tagessätze oder mehr waren. Lies selbst: https://dejure.org/gesetze/WaffG/5.html . Dann musst du noch 3 Jahre warten.
Also wenn es weniger als 60 Tagessätze waren zu denen du Verurteilt wurdest bist du nicht automatisch per Gesetz Unzuverlässig.
Die Behörde wird aber von der Vorstrafe Erfahren und dich innerhalb ihres Ermessensspielraumes nicht für Zuverlässig halten.