Bin ich verpflichtet Familienangehörige zu informieren, wenn ein anderes Familienmitglied verstirbt?

6 Antworten

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Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie nicht verpflichtet, alle Familienangehörigen über den Tod eines anderen Familienmitglieds zu informieren. Die gesetzliche Pflicht zur familiären Mitarbeit besteht nur für Ehepartner oder Kinder (§§ 1353, 1356, 1360, 1619 BGB). Andere Verwandte wie Großeltern, Enkel, Onkel, Tante, Neffen, Nichten oder Verlobte sind gesetzlich nicht zur familiären Mitarbeit verpflichtet.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, bestimmte Familienangehörige über den Tod eines anderen Familienmitglieds zu informieren:

  • Wenn Sie ein gemeinsames Bankkonto oder andere finanzielle Verträge mit dem verstorbenen Familienmitglied hatten, sollten Sie die beteiligten Banken und Institutionen informieren, um die erforderlichen Schritte für die Abwicklung des Vermögens zu unternehmen.
  • Wenn Sie als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestellt wurden, sind Sie verpflichtet, die Erben und das Finanzamt über den Tod des Erblassers zu informieren und die erforderlichen Steuererklärungen abzugeben.

DeernVomDienst 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 10:46

Ja danke. Irgendwann wird sie dann Post vom Nachlassverwalter bekommen. Das Erbe ist erstmal ein anderes Thema.

Sie soll es einfach nicht von MIR erfahren müssen.

Eine Pflicht gibt es nicht. Aber wenn du auch nur einen Funken Anstand hast, informierst du sie.


Du bist allein schon deswegen ion der Pflicht, diese Information weiterzugeben, weil die Kinder eines Verstorbenen in der Bestattungspflicht stehen. Es sei denn, du willst die Kosten und den Aufwand für die Bestattung alleine tragen.


DeernVomDienst 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 10:42

Die Kosten würde meine Mutter selber tragen. Ist genug da.

Die Organisation übernehme ich gerne. Zur Beerdigung des Vaters ist die Schwester auch nicht erschienen.

DeernVomDienst 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 12:34
@Altersweise

Um das ERBE geht es nicht.

Vielleicht bin ich sogar noch vor meiner Mutter im Grab.

Rechtlich gibt es keine Verpflichtung!

Moralisch sehe ich doch eine Verpflichtung!

Und spätestens wenn Nachlass und Kosten zu regeln sind wird die Schwester involviert. Und die wird dann zurecht sagen: Aha, über den Tod und den Beerdigungstermin werde ich nicht informiert, aber die Rechnung legt ihr mir vor...

Streit ist programmiert! Das "Nichtinformieren" ist eine infantile Trotzreaktion um den anderen zu verletzen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DeernVomDienst 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 12:23

Ich möchte nicht unsere Familiengeschichte hier ausbreiten.

Und um eine Bewertung oder persönliche Meinung zu der Situation habe ich nicht gebeten.

Infantile Trotzreaktionen habe ich nicht nötig. Ich nenne es die Konsequenz aus IHREM jahrelangen Verhalten .

Das Erbe ist ein anderes Thema und Geld ist genug da, um die Bestattung zu bezahlen.

dazu gibt es meines Wissens kein Gesetz aber ich würde es trotzdem immer tun. Wenn es nur eine einfache WhatsApp oder Email ist

ich habe das immer gemacht