Bin ich verpflichtet Familienangehörige zu informieren, wenn ein anderes Familienmitglied verstirbt?
Bin ich in der Pflicht als Schwester zu informieren, wenn die Mutter verstorben ist?
Sind sie nicht selber verantwortlich, sich selbst mal nach dem Zustand der Mutter zu informieren oder ob sie überhaupt noch lebt? Mutter ist 90.
Die Schwester / Tochter bewusst weit weg gezogen ist, um Abstand zur Familie zu haben?
6 Antworten
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie nicht verpflichtet, alle Familienangehörigen über den Tod eines anderen Familienmitglieds zu informieren. Die gesetzliche Pflicht zur familiären Mitarbeit besteht nur für Ehepartner oder Kinder (§§ 1353, 1356, 1360, 1619 BGB). Andere Verwandte wie Großeltern, Enkel, Onkel, Tante, Neffen, Nichten oder Verlobte sind gesetzlich nicht zur familiären Mitarbeit verpflichtet.
Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, bestimmte Familienangehörige über den Tod eines anderen Familienmitglieds zu informieren:
- Wenn Sie ein gemeinsames Bankkonto oder andere finanzielle Verträge mit dem verstorbenen Familienmitglied hatten, sollten Sie die beteiligten Banken und Institutionen informieren, um die erforderlichen Schritte für die Abwicklung des Vermögens zu unternehmen.
- Wenn Sie als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestellt wurden, sind Sie verpflichtet, die Erben und das Finanzamt über den Tod des Erblassers zu informieren und die erforderlichen Steuererklärungen abzugeben.
Eine Pflicht gibt es nicht. Aber wenn du auch nur einen Funken Anstand hast, informierst du sie.
Das kannst du als Außenstehender leider nicht bewerten.
Ja, ob ich verpflichtet bin. Ob es anständig oder unanständig ist - nicht.
Das meinte ich. Ich möchte nicht unsere Familiengeschichte hier ausbreiten.
Du bist allein schon deswegen ion der Pflicht, diese Information weiterzugeben, weil die Kinder eines Verstorbenen in der Bestattungspflicht stehen. Es sei denn, du willst die Kosten und den Aufwand für die Bestattung alleine tragen.
Die Kosten würde meine Mutter selber tragen. Ist genug da.
Die Organisation übernehme ich gerne. Zur Beerdigung des Vaters ist die Schwester auch nicht erschienen.
Dann hoffen wir mal, dass die alte Dame ein Testament gemacht hat. Zu deinen Gunsten.
Rechtlich gibt es keine Verpflichtung!
Moralisch sehe ich doch eine Verpflichtung!
Und spätestens wenn Nachlass und Kosten zu regeln sind wird die Schwester involviert. Und die wird dann zurecht sagen: Aha, über den Tod und den Beerdigungstermin werde ich nicht informiert, aber die Rechnung legt ihr mir vor...
Streit ist programmiert! Das "Nichtinformieren" ist eine infantile Trotzreaktion um den anderen zu verletzen!
Ich möchte nicht unsere Familiengeschichte hier ausbreiten.
Und um eine Bewertung oder persönliche Meinung zu der Situation habe ich nicht gebeten.
Infantile Trotzreaktionen habe ich nicht nötig. Ich nenne es die Konsequenz aus IHREM jahrelangen Verhalten .
Das Erbe ist ein anderes Thema und Geld ist genug da, um die Bestattung zu bezahlen.
dazu gibt es meines Wissens kein Gesetz aber ich würde es trotzdem immer tun. Wenn es nur eine einfache WhatsApp oder Email ist
ich habe das immer gemacht
Ja danke. Irgendwann wird sie dann Post vom Nachlassverwalter bekommen. Das Erbe ist erstmal ein anderes Thema.
Sie soll es einfach nicht von MIR erfahren müssen.