Beziehung zwischen 18 und 15?

1 Antwort

Fakt ist

§2 BGB

Definition :

Eine Person ist 18 oder über 18 die andere ist unter Minderjährig/Jugendlich einzustufen.

Auch wenn Sex einvernehmlich stattfinden würde wäre es eine Straftat die unter Verführung Minderjähriger steht.

Es gibt immer wieder einige Besserwisser hier und Klugscheißer die anderer Meinung sind ,jedoch ist dies Gesetzlich Strafbar ganz gleich wie andere darüber Argumentieren. Hab Zeitweise mal Öffentliche Sitzungen dazu beim Amtsgericht mir angesehen. Je nach Fall waren sogar Schöffen zur Beurteilung intern dabei.

Egal was andere Behaupten ,von Freiheitsstrafe (Knast) ,über Bußgeld bis hin zu Sozialstunden war als Strafe alles dabei.

Wäre die 18 Jährige Person 17 oder jünger wäre das Gesetzlich zumindest kein Problem.

Zugegeben das das Gesetz dazu etwas Komplex ist und nicht jeder da durchsteigt.

Aber Halbwahrheiten oder Falsche Äußerungen dazu zu schreiben ,wäre nicht richtig.


hydrahydra  20.07.2024, 03:22

Unsinn, den Strafstatbestand der Verführung Minderjähriger gibt es schon lange nicht mehr, und Sex zwischen Voll- und Minderjährigen ist nicht per se strafbar.

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