Bezahlung Rechtsanwalt?
Guten Tag in die Runde,
vor Rund einem Jahr wollte ich rechtlich gegen die Telekom vorgehen und habe einen befreundeten Anwalt gefragt, ob er den Fall auf Erfolg prüfen kann. Da er erst seit kurzem nebenbei selbstständig als Anwalt tätig ist, und ich auch ein Unternehmen gegründet habe und daher viel Geld darin investiert habe, haben wir die Abmachung getroffen, dass ich ihm nur im Erfolgsfall bezahle (durch die Gegenseite). Das war für uns beide fair. Er hatte sein ersten Fall und mir entstanden keine Kosten.
Er hat sich dann die Unterlagen angeschaut und kam zum Entschluss, dass es durchaus Erfolgsaussichten gibt und hat Schreiben aufgesetzt und meine Vollmacht eingeholt. Leider hat die Telekom alle Schreiben abgewimmelt, so dass uns nur noch die Klage blieb. Die habe ich aber aufgrund der hohen Kosten abgelehnt.
Ein halbes Jahr ist nun nichts passiert. Gestern kam eine Rechnung über 2.000€ für seine erbrachte Leistung (seine Aussage 10Stunden).
Wie gehe ich damit um? Es bestand ja nie eine Vergütungsvereinbarung, bzw. wenn eine bestand dann nur, dass wir im Erfolgsfall bezahlen.
Ich versuche das gerade freundschaftlich zu klären. Mich würde aber interessieren ob es dafür eine Anspruchsgrundlage gibt.
Liebe Grüße und Danke :-)
2 Antworten
Da gibt es eine Gebührenordnung, nach der RA Gebühren berechnet werden. Irgendwelche andere Absprachen sind da nicht gültig. So genau kenne ich mich da aber nicht aus. Am beste frag mal den Anwalt selber.
Wenn Du eine entsprechende Vereinbarung nachweisen kannst, dann hast Du gute Chancen, die Kosten nicht tragen zu müssen.
Es wurde vom FS scheinbar nur vereinbart, was im Fall des Unterliegens passiert, nicht aber wie der Erfolgsfall aussieht bzw. dass etwas über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu zahlen wäre. Damit könnte die Vereinbarung bereits unwirksam sein (§ 4a II RVG).