Bezahlung Rechtsanwalt?

2 Antworten

Da gibt es eine Gebührenordnung, nach der RA Gebühren berechnet werden. Irgendwelche andere Absprachen sind da nicht gültig. So genau kenne ich mich da aber nicht aus. Am beste frag mal den Anwalt selber.

Wenn Du eine entsprechende Vereinbarung nachweisen kannst, dann hast Du gute Chancen, die Kosten nicht tragen zu müssen.


ruhrgur  16.09.2024, 18:00

Es wurde vom FS scheinbar nur vereinbart, was im Fall des Unterliegens passiert, nicht aber wie der Erfolgsfall aussieht bzw. dass etwas über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu zahlen wäre. Damit könnte die Vereinbarung bereits unwirksam sein (§ 4a II RVG).