Gesetzl. Betreuer verweigert Betreutem Zugang zu bedingungslosem Geschenk (Verstoß gg. § 107 BGB? - Was tun?)?
Nach § 107 BGB ist die Zustimmung des Betreuers nur erforderlich, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, das dem Betreuten auch Nachteile bringt. Eine Schenkung begründet aber ja ein einseitiges Vorteilsgeschäft.
Im vorliegenden Fall hat der Betreuer dennoch die Wohnstätte angewiesen, das Geschenk vom Betreuten fernzuhalten (es handelt sich um eine Sammlung Harry-Potter-Bücher). Auf den Hinweis auf den § 107 hieß es zuletzt vom Betreuer nur, der Schenker könne sich ja beim Betreuungsgericht beschweren.
Ist das damit tatsächlich der einzige Weg zur Problemlösung, wenn es zwischenmenschliche Diplomatie nicht tut? Falls ja, was genau muss man tun? Würde sich der Betreuer bereits strafbar machen, wenn er entgegen einer erneuten Willensbekundung des Betreuten zur Geschenkannahme diese weiter verwehrt?