Bestattungskosten?
Hallöchen, ich halte mich kurz ist eigentlich eine längere Geschichte. Es geht um meine Schwiegermutter die vor kurzem erst verstorben ist. Sie hat 6 Kinder, dass Verhältnis zwischen manchen Kindern und ihr und auch zwischen den Kindern ist leider nicht so gut. Jetzt geht es darum dass die eine Tochter Probleme hat mit ihrer Schwester. Sie ist verheiratet und ihr Mann, verdient gut bzw hat eine Gehaltserhöhung bekommen. Die anderen Kinder erhalten alle Bürgergeld. Jetzt droht der Mann von Ihr deren Mutter anonym zu beerdigen, weil er die Kosten nicht übernehmen will. Die Tochter hat schon einen Antrag gestellt beim Sozialamt wegen Kostenübernahme. Da ist aber noch nichts rausgekommen. Sie will jetzt morgen beim Jobcenter anrufen, ob sie da ein Darlehen kriegt, wegen Übernahme der Bestattungskosten. Wie gesagt der Mann von der einen Tochter ist strikt dagegen die Kosten zu übernehmen. Meine Frage, ist das richtig was sie machen will oder gibt es da noch andere Möglichkeiten. Wir wollen auch endlich, dass sie friedlich unter die Erde kommt, ohne den ganzen Stress.
5 Antworten
Er hat doch überhaupt nicht darüber zu bestimmen wie die Schwiegermutter beerdigt wird. Er kann auch dafür nicht in Anspruch genommen werden. Um die Beerdigung haben sich die nächsten Angehörigen, also die sechs Kinder gemeinsam, zu kümmern.
Der Schwiegersohn jedenfalls gehört nicht zu den Verpflichteten, die für die Bestattung zu sorgen haben. Übrigens, die Kinder etc. können auch zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen werden, wenn sie das Erbe ausschlagen.
Ne deswegen hab ich das auch nicht verstanden, warum er das gesagt hat. Wie gesagt, die ganzen Kinder leben nur von Bürgergeld.
Zunächst ist, falls vorhanden, der Ehemann für die Bestattung seiner Frau zuständig. Wenn nicht mehr vorhanden, sind die Kinder für die Übernahme der Bestattungskosten zuständig, wenn leistungsfähig. Bürgergeldbezieher sind das nicht, damit können diese einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt stellen.
Wenn die eine Tochter keine Leistungen bezieht, weil "gut" verheiratet, dann wird sie für die Kosten aufkommen dürfen, denn ihr steht gesetzlich ein Taschengeld ihres Ehemannes von 5-7% seines Netto zu und dieses müsste sie dann einsetzen.
Natürlich kann sie dann versuchen, von den Geschwistern das Geld zurückzubekommen, aber was will sie da ggf. pfänden?
Hier findest Du vermutlich Infos, die Dir aktuell weiter helfen.
Alles Gute!
Ist verständlich das ihr Mann nicht dafür aufkommen möchte weil ein Begräbnis sehr teuer ist und bei 6 Kindern sehe ich nicht ein das einer das tragen soll der gar nicht ihr Kind war. Die anderen können ebenso einen Antrag stellen wegen der Übernahme
Das sage ich auch nicht. Deshalb hat die Tochter ja schon von Anfang ein Antrag gestellt. Aber es ist nicht sein Recht, dass er ihr droht, sie anonym beerdigen zu lassen. Wie gesagt es ist ein schlechtes Verhältnis zwischen den Kindern, eigentlich könnte jeder ne Kleinigkeit dazu geben und der Rest wird übernommen
Versuch macht klug.
Sonst kann sie ja noch vielleicht ein richtiges Darlehen nehmen?
Ja sie wollte morgen mal beim Jobcenter anrufen und fragen, ob das geht.