Beschäftigungsverbot ( ist man im Mutterschutz )?

3 Antworten

Kundigungsschutz:

Deiner Frau darf nicht gekündigt werden ab dem Zeitpunkt des Beginns der Schwangerschaft.

Sollte es in ganz besonderen Ausnahmefällen dennoch einen Grund zur Kündigung geben, wäre die nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erlaubt.

Siehe dazu das Mutterschutzgesetz MuSchG § 17 "Kündigungsverbot".

Mutterschutzlohn während des Beschaftigungsverbotes:

Während des Beschäftigungsverbotes erhält Deine Frau einen Mutterschutzlohn (nicht zu verwechseln mit dem Mutterschaftsgeld während des eigentlichen Mutterschutzes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung). Der beträgt in der Regel den Durchschnitt des Lohnes der letzten 3 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbots (und schließt auch solche Sonderleistungen wie Überstunden- oder Schichtzuschläge mit ein - anders, als vom User Kugelflitz behauptet).

Siehe dazu das Mutterschutzgesetz MuSchG § 18 "Mutterschutzlohn"

Den Mutterschutzlohn zahlt der Arbeitgeber.

Er bekommt aber alle Entgeltaufwendungen in diesem Zusamnengang in vollem Umfang von der Krankenkasse Deiner Frau erstattet, hat also durch das Beschäftigungsverbot keine (jedenfalls keine nennenswerten) finanziellen Belastungen zu "ertragen".

Siehe dadu das Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 2 (Nr 2)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Pole94 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 15:21

Danke sehr sehr hilfreich

Du schmeißt hier mehrere Dinge in einen Topf.

Die Mutterschutzrichtlinien (Kündigungsschutz) greifen sofort, weswegen sie auch ins Beschäftigungsverbot geschickt wurde, denn offensichtlich kann ihr kein mutterschutzkonformer Arbeitsplatz geboten werden.

Der eigentliche Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach.

Im BV bekommt sie ihren vollen Lohn, der im Vertrag steht. Abzüglich Sondervergütung, wie Überstunden und Schichtzulagen, die hat sie ja nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Familiengerd  21.09.2024, 11:15
Abzüglich Sondervergütung, wie Überstunden und Schichtzulagen

Das ist falsch!

Die sind bei der Berechnung des Mutterschutzlihnes selbstverständlich auch zu berücksichtigen.

die hat sie ja nicht

Die "normalen" Arbeitsstunden auch nicht. Das ist also kein "Argument".

Kugelflitz  21.09.2024, 11:22
@Familiengerd
Im BV bekommt sie ihren vollen Lohn, der im Vertrag steht. 

🤷🏼

Pick dir nicht das raus, was du willst, sondern lies alles.

Familiengerd  21.09.2024, 11:39
@Kugelflitz

Was habe ich mur denn "rausgepickt"?

Deine Aussage "Abzüglich Sondervergütung, wie Überstunden und Schichtzulagen" ist schlicht und einfach falsch.

Sie hat absoluten Kündigungsschutz, darf nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde entlassen werden was seltene Einzelfälle sind.

Im BV bekommt sie den Durchschnittslohn gezahlt, sie darf dabei keine Einbußen haben.