Berufsschultage in der Ausbildung?
Guten Tag, ich mache Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel, ich bin immer Freitags und Dienstags in der Schule Freitags von 07:50-14:35 und dann muss ich nicht arbeiten und am Dienstags von 07:50-12:05 in der Schule und dann bin ich quasi von 12:05-16:00 im Betrieb. Ich habe von meine Freunde mitbekommen dass Schulstunden (45min) als ganz normale Arbeitsstunden gerecht sollten und dass ich bis 14:30 arbeiten sollte stimmt das oder stimmt das nicht.
Ich danke euch im Voraus
Mit freundlichen Grüßen.
2 Antworten
Nach Paragraph 15 Abs. 1 S. 1 BBiG kannst du vor einem Berufsschultag, der vor 9 Uhr beginnt, davor nicht beschäftigt werden. Nach Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG musst du für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Dabei wirst du für einen Berufsschultag unter Anrechnung deiner durchschnittlichen Sollarbeitszeit für einen Tag in der Woche freigestellt, soweit der Unterrichtstag mindestens 5 Unterrichtsstunden zu jeweils 45 Minuten hat (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BBiG) . Ansobsten musst du danach in den Ausbildungsbetrieb, wobei der Ausbildungsbetrieb im Rahmen seines Weisungsrechts nach Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. Paragraph 106 GewO den Tag bestimmen kann (je nachdem, wie der Vormittagsschultag fällt und ggf. durch den zeitlichen Mindestbeginn nicht bereits ausgeschlossen ist). Für diesen Tag gilt bzgl. der Ausbildungszeit, dass die tatsächliche Unterrichtszeit unter Einschluss der Pausen und Wegezeiten angerechnet wird (Paragraph 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Nein. Du darfst nur lediglich nicht beschäftigt werden, wenn du mehr als 5 Schulstunden hast an dem Tag.
hi, an dem Tag also heute hatte ich 5 Stunden und dann war ich nochmal für 3,5 Stunden im Betrieb also das geht nicht oder?