Berufsschultage in der Ausbildung?

2 Antworten

Nach Paragraph 15 Abs. 1 S. 1 BBiG kannst du vor einem Berufsschultag, der vor 9 Uhr beginnt, davor nicht beschäftigt werden. Nach Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG musst du für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Dabei wirst du für einen Berufsschultag unter Anrechnung deiner durchschnittlichen Sollarbeitszeit für einen Tag in der Woche freigestellt, soweit der Unterrichtstag mindestens 5 Unterrichtsstunden zu jeweils 45 Minuten hat (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BBiG) . Ansobsten musst du danach in den Ausbildungsbetrieb, wobei der Ausbildungsbetrieb im Rahmen seines Weisungsrechts nach Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. Paragraph 106 GewO den Tag bestimmen kann (je nachdem, wie der Vormittagsschultag fällt und ggf. durch den zeitlichen Mindestbeginn nicht bereits ausgeschlossen ist). Für diesen Tag gilt bzgl. der Ausbildungszeit, dass die tatsächliche Unterrichtszeit unter Einschluss der Pausen und Wegezeiten angerechnet wird (Paragraph 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).


Leezeay 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:57

Danke dir

Nein. Du darfst nur lediglich nicht beschäftigt werden, wenn du mehr als 5 Schulstunden hast an dem Tag.


Leezeay 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:36

hi, an dem Tag also heute hatte ich 5 Stunden und dann war ich nochmal für 3,5 Stunden im Betrieb also das geht nicht oder?

Jurafuchs  17.09.2024, 18:36
@Leezeay

Was ist an "Mehr als 5 Schulstunden" nicht verständlich?

Leezeay 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:39
@Jurafuchs

Ja chill ich hab doch nett gefragt