benachrichtigung über die Ehrhebung von Bestanddaten?

1 Antwort

Das ist lediglich eine durch die DSVGO vorgeschriebene Benachrichtigung, die man bekommt, wenn Daten über dich beim Provider abgefragt werden, also wer wann den Handyvertrag mit welchen DAten usw. abgeschlossen hat.

Das hat mit dem Ermittlungsergebnis nichts zu tun.

Den Stand des Ermittlungsverfahrens betrifft es auch nicht, wenn du konkret nach Geräten usw. fragst, wende dich an den Sachbearbeiter. Grundsätzlich, es dauert ggfls. recht lange, kommt auf die Straftat und die auszuwertenden Sachverhalte an, falls etwas wie z.B. WhatsApp erst dechiffriert werden müsste.