Bekommt man sein vollständigen Gehalt, wenn man nach dem 2 oder 3 Tag krank geworden ist?
Ich habe gerade meine Ausbildung begonnen und bin leider in nachdem 2 oder 3 Arbeitstag krank geworden. Bekomme ich meinen vollen Gehalt am Ende des Monats oder wird mir dieser gekürzt?
3 Antworten
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht erst nach den ersten 4 Wochen. Bist du jedoch schon in den ersten 4 Wochen krank, kannst du Krankengeld bei deiner Krankenversicherung beantragen.
Warum fragst Du, wenn Du es besser weißt???
Für die ersten vier Wochen des Ausbildungsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Wartezeit). Wird keine Entgeltfortzahlung geleistet, tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Gilt auch für Besserwisser.
Das hatte ich gelesen. Aber § 3 Abs. 3 EntgFG gilt auch bei Ausbildungsverhaeltnissen.
Ich weiß es nicht besser. Ich bin einfach nur auf mich sauer, dass ich im Flaschen Zeitpunkt krank geworden bin.
Und wie erfahre ich das? Entscheidet das der Arbeitgeber?
Auch wenn es Dir nicht gefällt, aber DerCaveman hat vollkommen recht. Diese Info findest Du z.B. auch auf der Homepage der Krankenkasse DAK:
Wirst du während der Ausbildung krank, bekommst du zunächst für bis zu sechs Wochen deine Ausbildungsvergütung. ...
Ausnahme: Wirst du in den ersten vier Wochen deiner Ausbildung krank, zahlt der Arbeitgeber nichts. In dem Fall erhältst du direkt Krankengeld von der Krankenkasse.
Auszug aus: https://www.dak.de/dak/leistungen/krankengeld-fuer-azubis_66550)
Wende Dich bei Fragen dazu daher am besten direkt an Deine Krankenkasse.
Ich habe soeben eine Anfrage an meiner Krankenkasse gesendet. Aber es werden ja nur die Tage vom Arbeitgeber nicht gezahlt, wo ich krank war oder der gesamte Monat nicht oder wie jetzt?
Die Krankenkasse zahlt nur für die Tage, an denen Du krankgeschrieben warst. Die Tage, wo Du noch bzw wieder gearbeitet hast, bezahlt Dein Ausbildungsbetrieb.
Noch zur Ergänzung: Wenn Deine Krankschreibung länger als bis Ende der vierten Woche nach Ausbildungsbeginn dauert, ist ab dann Dein Ausbildungsbetrieb genauso wie bei einem langjährigen Angestellten zahlungspflichtig.
Auch während der Ausbildung sollte gelten: Während Erkrankung innert der ersten vier Wochen der Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Krankengeld.
Gehalt gibt es grundsätzlich nicht während einer Ausbildung.
Wie Gehalt gibt es nicht während der Ausbildung. Deine Antwort ist total daneben um ehrlich zu sein.
Während einer Ausbildung bekommt man eine Ausbildungsvergütung und kein Gehalt.
Während Erkrankung innert der ersten vier Wochen der Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Krankengeld.
Von der Krankenkasse.
Um ehrlich zu sein habe ich gerade zwei Kommentare von dir gelesen, beide waren daneben, aber sowas von.
Azubis bekommen kein Gehalt, Azubis bekommen eine Vergütung, nur mal so für die ganz großen Oberklugscheisser!
Ja natürlich, die müssen dein Gehalt zahlen. Kann ja mal passieren.
Allerdings wenn du zu oft krank bist, können sie dich innerhalb der Probezeit entlassen.
In den ersten 4 Wochen besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich mache eine Ausbildung. Bitte genauer lesen und nicht einfach so antworten.