Bekommt man mit 21 und einem Midijob zwischen 600€ und 650€, weiterhin Kindergeld?
Hallo!
Ich(21, ohne Ausbildung), möchte gerne aus dem Bürgergeld raus, fange jedoch auch über die AfA mit einem Bildungsgutschein, bald einen Online-Lehrgang im Grafikdesign an.
Könnte ich mit einem Midijob, auch ohne dad Studium erstmal, weiterhin Kindergeld beziehen und aus dem Bürgergeld damit raus?
2 Antworten
Das Einkommen wäre kein Problem, weil es beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.
Wenn Du aber z.B.bei der Agentur für Arbeit nicht ausbildungssuchend gemeldet bist und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist oder in Ausbildung, Studium, besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Wie hoch ist denn dein Bedarf bzw.was bekommst Du an Leistung vom Jobcenter gezahlt ?
Das Kindergeld würde beim Bürgergeld dann mit zusätzlichen Erwerbseinkommen eh voll auf deinen Bedarf angerechnet und das Nettoeinkommen müsste erst einmal um Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bereinigt werden.
Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.
Deshalb müsste man das Brutto und Nettoeinkommen wissen und was Du an Leistungen vom Jobcenter bekommst.
Dann kann man berechnen ob Du mit deinem anrechenbarem Nettoeinkommen und evtl. Kindergeld deinen Bedarf dann selber decken könntest und der Leistungsanspruch entfallen würde.
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind.
mit einem Midijob, auch ohne dad Studium erstmal
Meines Wissens nach maximal vier Monate.
Die 4 Monate Übergangszeit beim Kindergeld gelten nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Also z.B.zwischen Abschluss der Schule und Beginn einer Ausbildung oder Studium und dann muss das Kind auch innerhalb dieser 4 Monate damit beginnen.