Bekomme ich Wohngeld vom Amt wenn ich Teilzeit arbeiten (ich werde im Oktober 18)?

6 Antworten

Solange Du nicht in Ausbildung oder Studium bist, wäre zumindest theoretisch auch Wohngeld möglich.

Dafür müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Du solltest soviel Nettoeinkommen haben, dass Du damit deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann min.noch 80 % vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro übrig hast.

Also nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom noch min.um die 450 Euro.

Ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres muss für den Anspruch auf Kindergeld eine Voraussetzung erfüllt werden, also z.B.in Ausbildung oder Studium sein bzw.bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet sein und auch auf der ernsthaften Suche nach einer sein.

Dann kann Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen, bekommst Du das Kindergeld selber, würde es beim Wohngeld als dein Einkommen angesehen und entsprechend angerechnet, weil es dann als Unterhaltszahlung der Eltern gilt.

Würdet Du in Erstausbildung oder Studium sein, würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein, auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung kein BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung bekommen würdest.

Dann hättest Du aber zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Etwaigen Wohngeldanspruch kann man online ausrechnen.

Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich, solange Du in Ausbildung bzw. ausbildungssuchend bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ersteres möglich, letzteres eher nicht.

Allein mit den Infos erscheint ein Wohngeldanspruch nicht ausgeschlossen. Für einen Kindergeldanspruch (der Eltern) bedarf es regelmäßig einer Ausbildungssituation oder -suche. Über Unterhalt könnte nur spekuliert werden.

Nein, aber Unterhalt von deinen Eltern.