Beihilfe Suizid in der Schweiz wieder strafbar ?
Warum die Aufregung ?
Eigentlich war doch die nichtkommerzielle passive Sterbehilfe straflos (in der Schweiz 🇨🇭). Nach rechtlich normierten Regeln durften bestimmte Personen (z.B. Unheilbar Kranke mit Schmerzen) selbstbestimmt bereitgestellte Mittel selbst und allein Konsumieren/einnehmen. Siehe Verein Passive Sterbehilfe: siehe Bericht: https://www.sueddeutsche.de/politik/sterbehilfe-suizid-schweiz-1.4412140
Frage:
Was ist an der Kapsel anders ? Was ist in der Schweiz 🇨🇭 daran nicht legal ? Ist es der kommerzielle Anschein ? Ist die Kapsel in Deutschland legal ?
Bemerkung: mit straflos meine ich passive, neutrale, legale Assistenz bei Suizid einer alten, totkranken Person - wenn der Verein das Gift bereitstellt und Sterbewilliger selbst die Einnahme des Giftes durchführt.
2 Antworten
Es gab immer schon sehr viele Gegner der Beihilfe zum Suizid in der Schweiz, die haben nun nach dem ersten Einsatz Strafanzeige gestellt:
Im Gerät wurde Stickstoff unerlaubt und nicht zweckbestimmt eingesetzt und das Gerät wurde auch nicht vom Gesetzgeber abgenommen, erfüllt also nicht die Produktesicherheit. Das Gerät an sich ist also nicht erlaubt.
Das Ganze dürfte sich jedoch von der technischen Grundlage auf eine Grundsatzdiskussion um die Sterbehilfe ausweiten - genau das wollen diejenigen, die die Anzeige gemacht haben, auch erreichen.
Dieses Gerät bietet ganz neue Möglichkeiten. Stell dir mal vor eine Firma würde ein paar Dutzend Räume in einem Gebäude an Suizidenten vermieten wo in jedem Raum ein Sarco steht mit diskretem Abtransport der Leichen durch die Hintertür.....
Das will man in keinem Land und deshalb wird das Projekt weltweit torpediert.