Beihilfe Suizid in der Schweiz wieder strafbar ?

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Es gab immer schon sehr viele Gegner der Beihilfe zum Suizid in der Schweiz, die haben nun nach dem ersten Einsatz Strafanzeige gestellt:

Im Gerät wurde Stickstoff unerlaubt und nicht zweckbestimmt eingesetzt und das Gerät wurde auch nicht vom Gesetzgeber abgenommen, erfüllt also nicht die Produktesicherheit. Das Gerät an sich ist also nicht erlaubt.

Das Ganze dürfte sich jedoch von der technischen Grundlage auf eine Grundsatzdiskussion um die Sterbehilfe ausweiten - genau das wollen diejenigen, die die Anzeige gemacht haben, auch erreichen.

Dieses Gerät bietet ganz neue Möglichkeiten. Stell dir mal vor eine Firma würde ein paar Dutzend Räume in einem Gebäude an Suizidenten vermieten wo in jedem Raum ein Sarco steht mit diskretem Abtransport der Leichen durch die Hintertür.....

Das will man in keinem Land und deshalb wird das Projekt weltweit torpediert.