Bei fristloser Kündigung während Krankheit und auch nach der Kündigung werden Stundennachweise gefordert ist die Kündigung dann wirksam?
Ich musste Membrane einpressen bei den vielen Teilen auch mit Handschuhe bekam ich Blasen an den Fingern und hat dann auch geblutet. Ich habe den Werksarzt angerufen und gefragt was ich machen soll, ob ich weiterarbeiten soll nicht dass ich gekündigt werde wenn mich der Arzt krank schreibt. Er sagte dass ich sofort zum Hausarzt soll und er entscheidet ob ich noch arbeiten kann.
Dann bin ich zum Hausarzt. Der hat mich 3 Tage, bis zum 30.8. krank geschrieben. Deshalb habe ich am 27.8. sofort eine fristlose Kündigung erhalten dass Arbeitsverhältnis zum 30.8. gekündigt ist.
Die Zeitarbeitsfirma hat mich am 29.8. per email angeschrieben, dass ich die Stundennachweise digital bis 30.8. übermitteln soll. Ich habe zurück geschrieben dass das bei mir noch nie funktioniert hat. Dann schreibt mich die Zeitarbeitsfirma an, dass ich die Stundennachweise bis Montagmittag in Papierform schicken soll.
Ich habe dann zurück geschrieben, dass ich leider während der Arbeitszeit weder Papier noch Kugelschreiber hatte, wo ich die Stunden hätte aufschreiben können. Die Firma hätte das einmal per Woche am Freitag ja auch gemacht. Leider war ich da krank, bzw. es wurde mir gekündigt. Außerdem ist der AG verpflichtet, wenn er verlangt Stundennachweise zu führen auch die entsprechende Ausstattung bereitzustellen. Desweiteren zählt das Führen des Stundennachweises nach dem ArbZG zur Arbeit und muss vom AG bezahlt werden.
Da ich am Freitag krank war, bin ich nicht verpflichtet Stundennachweise zu führen. Außerdem bin ich auch am Montag den 2.9. nicht verpflichtet Stundennachweise zu führen. Schließlich arbeite ich nicht "schwarz".
Da es der Kündigung offensichtlich an der Ernsthaftigkeit fehlt und ich entweder wenn ich krank bin arbeiten soll oder sogar noch nach der fristlosen Kündigung, erkläre ich die fristlose Kündigung für unwirksam.
Natürlich kann man während der Probezeit immer fristlos kündigen, das ist mir schon klar. Nur wenn danach noch Stundennachweise gefordert werden, welche ich auch während ich noch gearbeitet habe, hätte schreiben können, sehe ich die Kündigung als unwirksam an. Schließlich hatte ich mehrfach moniert, dass die digitale Stundenerfassung nicht funktioniert und der Werksleiter konnte auch nicht unterschreiben und alle anderen Mitarbeiter wussten es auch nicht wie es geht. Die Personalerin wollte am nächsten Tag vorbeikommen aber da hat man mir ja gekündigt. Hätte man sich vorher überlegen müssen mit dem kündigen. Zuerst alle Stunden aufschreiben lassen und dann kündigen. Die Firma wo ich gearbeitet habe, sagte, dass sie das am Freitag einmal in der Woche macht. Was ja ok gewesen wäre. Aber dann kam die Kündigung dazwischen.
In der Kündigung steht drin, dass man die Arbeitspapiere bis zum 20. des Folgemonats bekommt. Wie kann ich das bekommen, wenn ich keine Stundennachweise mehr schreibe? In meiner Freizeit mache ich das nicht, sehe ich nicht ein. Ich sehe die Kündigung als unwirksam an und erst recht, wenn ich die Arbeitspapiere, Gehalt und Zeugnis nicht bis zum 20.8. habe.
Oder wie seht ihr das?
10 Antworten
Oder wie seht ihr das?
Anders als du.
Das mit der Kündigung ist recht nachvollziehbar bei deinem Verhalten.
Du benimmst dich wie ein Kleinkind!
Ohne Stundennachweise bekommst du deine Arbeit vermutlich nicht bezahlt. Also schadest du dir mit deiner bockigen Haltung ausschließlich selbst. Bei deinem (Ex-) Arbeitgeber wird das kaum für schlaflose Nächte sorgen.
Wie lange hast du bei der ZA gearbeitet? Lang kann das ja nicht gewesen sein, wenn die Kündigungsfrist noch so kurz ist.
Du kannst es ja nicht einmal begründen. Nur heiße Luft. Hätte man sich vielleicht vor der Kündigung um die Stundennachweise bemühen müssen.
OK, nochmal langsam für die billigen Plätze:
DU brauchst den Stundennachweis, weil DU nachweisen musst, wann und wie lange du gearbeitet hast.
Kein Stundennachweis, kein Geld.
Du musst alleine vom Gesetz her die Stundennachweise zeitnah ausfüllen.
Wo da dort das Problem liegt um 15.59 kurz die Zeit einzutragen wenn man zum Beispiel um 16.00 Uhr Dienstende hat, erschließt sich mir nicht.
Natürlich stellt der Arbeitgeber auch einen Kugelschreiber zur Verfügung wenn du danach fragst.
Alles in allem nur Ausreden von dir.
Hätte man sich vielleicht vor der Kündigung um die Stundennachweise bemühen müssen.
Der AG wollte erst am Freitag, dass ich die Stunden aufschreibe, da war ich aber nicht mehr da.
Der Arbeitgeber wird dir am Anfang deiner Beschäftigung wohl eher sowas wie "Bitte Reichen Sie immer am Freitag die Stundennachweise für die Gesammte Woche ein " gesagt haben.
Zudem heißt eine Krankschreibung nicht, dass man nicht arbeiten darf, du hättest also durchaus noch zur Firma zurück und deine Stundennachweise überbringen koennen.
Wenn du also Beweisen kannst, dass tatsächlich gesagt wurde, " Schreiben Sie immer am Freitag auf wieviele Stunden Sie jeweils in der Woche gearbeitet haben," kann es natürlich sein das man dir da du an dem Tag Krank die 5 Min vergüten muss die du jetzt am Montag brauchst um den Stundennachweis zu führen.
Ich würde mich dafür an die Leiharbeiterbude wenden um das zu klären.
Bei fristloser Kündigung während Krankheit und auch nach der Kündigung werden Stundennachweise gefordert ist die Kündigung dann wirksam?
Beides hat nichts miteinander zu tun. Selbstverständlich ist die Kündigung dann wirksam.
Ich werde aber nach der Kündigung für die Zeitarbeitsfirma nicht schwarz arbeiten. Das glaubst du ja selber nicht. Hast du Beweise für dein Schreiben.
Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam wenn da drin steht, dass mit dem Aufhebungsvertrag sämtliche gegenseitige Forderungen erbracht sind und keine Seite von der anderen Seite noch Forderungen geltend gemacht werden können.
Wenn die Ausgleichsquittung für Resturlaub fehlt ist das ganze unwirksam.
Liest du auch meine Antworten? Scheint mir nicht so, sonst würdest du nicht völligen Unsinn kommentieren.
Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam wenn da drin steht, dass mit dem Aufhebungsvertrag sämtliche gegenseitige Forderungen erbracht sind und keine Seite von der anderen Seite noch Forderungen geltend gemacht werden können.
Wenn die Ausgleichsquittung für Resturlaub fehlt ist das ganze unwirksam. Mit den Stundennachweisen ist es ähnlich.
Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam
Dann versuch doch nochmal arbeiten zu gehen, wenn du die Kündigung wegen deines kindischen Verhaltens nicht wahr haben willst. Dann kommt die Polizei und du kriegst ein Hausverbot. Das dauert auch nicht lange.
Ich werde aber nach der Kündigung für die Zeitarbeitsfirma nicht schwarz arbeiten. Das glaubst du ja selber nicht.
Kein Stundennachweis - kein Lohn.
Ganz einfach.
Deine Entscheidung.
in deinem Fall ist eine Kündigung absolut gerechtfertigt, das Arbeitszeugnis ganz sicher keine Motivation für künftige potentielle Arbeitgeber.
Ein Stundennachweis zu führen macht man während der Arbeitszeit und nicht wenn man krank ist oder nicht mehr bei der Firma arbeitet.
Nein, habe ich eben nicht. Du hättest meine Frage lesen sollen, als hier als Spekulant aufzutreten. Der AG ist verpflichtet Stundenzettel bereitzustellen und Kugelschreiber. Das wollte er aber erst am Freitag machen, da war ich nicht mehr anwesend. Lesen sollte man schon können.
Problem ist, dass du nicht lesen kannst.
Ach Gott, aus dem Alter „ich konnte keinen Stundennachweis führen, weil mein Chef mir keinen Stift spendiert hat“ sind wir doch schon seit dem 3. Lebensjahr raus, oder nicht?
Ich kann sehr gut lesen :) Aber deine Ausreden hier sind wirklich extrem lächerlich.
Der AG ist verantwortlich und muss das bereitstellen wenn es keine Stechuhr gibt. So sieht es das Gesetz vor. Du schreibst nur heiße Luft und Ahnung hast du wohl keine. Sowas lese ich sofort raus, ob jemand Ahnung hat. Du hast rechtlich überhaupt nichts auf dem Kasten.
Du bist hier die Heulsuse, sieht man ja auch an den anderen Antworten auf deine Frage. Dann lass es doch einfach mit dem Stundennachweis, wirst ja schon sehen was du davon hast. Niemand zwingt dich dazu, den Nachweis deinem Arbeitgeber zu schicken.
Im Grunde genommen, ist es so, wie dir hier jeder bereits geschrieben hat. Ein Nachweis über die erbrachte Leistung ist Dein Job. Das ist auch für die Firma wichtig, damit die dich korrekt bei den Versicherungsträgern an und abmelden kann und die Steuern korrekt berechnet werden können. Es reicht eine einfache Notiz "26.8.2024 - Start: 7.58, Ende: 16.05 Uhr" und am Ende unterschreiben.
Für die Zeit, wo du krank warst, besuchst du entweder eine AU Bescheinigung oder diese wird nach dem Hausarztbesuch elektronisch übermittelt (es sei denn, du bist privat versichert, dann musst du diese in Papierform abholen).
Diese AU beinhaltet auch den Papierkram für Krankengeld bzw Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ansonsten gilt: Du bekommst nur das ausgezahlt, was Du geleistet und nachgewiesen hast. Das wird dir auch ein Anwalt oder Richter sagen. Die Firma kommt der Arbeitszeiterfassung durchaus nach. Ob du das mit einem Blatt Papier und Stift oder per App oder Karte machst, ist dabei zweitrangig. Es wird dir zumutbar sein, die Arbeitszeiten irgendwie zu übermitteln.
Die Kündigung war schon vorher. Du kannst es ja nicht einmal begründen. Deshalb glaube ich dir auch kein Wort.