Bei fristloser Kündigung während Krankheit und auch nach der Kündigung werden Stundennachweise gefordert ist die Kündigung dann wirksam?

10 Antworten

Oder wie seht ihr das?

Anders als du.

Das mit der Kündigung ist recht nachvollziehbar bei deinem Verhalten.


bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:37

Die Kündigung war schon vorher. Du kannst es ja nicht einmal begründen. Deshalb glaube ich dir auch kein Wort.

Du benimmst dich wie ein Kleinkind!

Ohne Stundennachweise bekommst du deine Arbeit vermutlich nicht bezahlt. Also schadest du dir mit deiner bockigen Haltung ausschließlich selbst. Bei deinem (Ex-) Arbeitgeber wird das kaum für schlaflose Nächte sorgen.

Wie lange hast du bei der ZA gearbeitet? Lang kann das ja nicht gewesen sein, wenn die Kündigungsfrist noch so kurz ist.


bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:39

Du kannst es ja nicht einmal begründen. Nur heiße Luft. Hätte man sich vielleicht vor der Kündigung um die Stundennachweise bemühen müssen.

RobertLiebling  02.09.2024, 09:15
@bergsteiger4207

OK, nochmal langsam für die billigen Plätze:

DU brauchst den Stundennachweis, weil DU nachweisen musst, wann und wie lange du gearbeitet hast.

Kein Stundennachweis, kein Geld.

Du musst alleine vom Gesetz her die Stundennachweise zeitnah ausfüllen.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Wo da dort das Problem liegt um 15.59 kurz die Zeit einzutragen wenn man zum Beispiel um 16.00 Uhr Dienstende hat, erschließt sich mir nicht.

Natürlich stellt der Arbeitgeber auch einen Kugelschreiber zur Verfügung wenn du danach fragst.

Alles in allem nur Ausreden von dir.


bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:40

Hätte man sich vielleicht vor der Kündigung um die Stundennachweise bemühen müssen.

Der AG wollte erst am Freitag, dass ich die Stunden aufschreibe, da war ich aber nicht mehr da.

Christiangt  02.09.2024, 08:53
@bergsteiger4207

Der Arbeitgeber wird dir am Anfang deiner Beschäftigung wohl eher sowas wie "Bitte Reichen Sie immer am Freitag die Stundennachweise für die Gesammte Woche ein " gesagt haben.

Zudem heißt eine Krankschreibung nicht, dass man nicht arbeiten darf, du hättest also durchaus noch zur Firma zurück und deine Stundennachweise überbringen koennen.

Wenn du also Beweisen kannst, dass tatsächlich gesagt wurde, " Schreiben Sie immer am Freitag auf wieviele Stunden Sie jeweils in der Woche gearbeitet haben," kann es natürlich sein das man dir da du an dem Tag Krank die 5 Min vergüten muss die du jetzt am Montag brauchst um den Stundennachweis zu führen.

Ich würde mich dafür an die Leiharbeiterbude wenden um das zu klären.

Bei fristloser Kündigung während Krankheit und auch nach der Kündigung werden Stundennachweise gefordert ist die Kündigung dann wirksam?

Beides hat nichts miteinander zu tun. Selbstverständlich ist die Kündigung dann wirksam.


bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:24

Ich werde aber nach der Kündigung für die Zeitarbeitsfirma nicht schwarz arbeiten. Das glaubst du ja selber nicht. Hast du Beweise für dein Schreiben.

Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam wenn da drin steht, dass mit dem Aufhebungsvertrag sämtliche gegenseitige Forderungen erbracht sind und keine Seite von der anderen Seite noch Forderungen geltend gemacht werden können.

Wenn die Ausgleichsquittung für Resturlaub fehlt ist das ganze unwirksam.

bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:45
@HabSowiesoRecht

Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam wenn da drin steht, dass mit dem Aufhebungsvertrag sämtliche gegenseitige Forderungen erbracht sind und keine Seite von der anderen Seite noch Forderungen geltend gemacht werden können.

Wenn die Ausgleichsquittung für Resturlaub fehlt ist das ganze unwirksam. Mit den Stundennachweisen ist es ähnlich.

HabSowiesoRecht  02.09.2024, 08:47
@bergsteiger4207
Auch ein Aufhebungsvertrag ist nicht wirksam

Dann versuch doch nochmal arbeiten zu gehen, wenn du die Kündigung wegen deines kindischen Verhaltens nicht wahr haben willst. Dann kommt die Polizei und du kriegst ein Hausverbot. Das dauert auch nicht lange.

bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:21

Ich werde aber nach der Kündigung für die Zeitarbeitsfirma nicht schwarz arbeiten. Das glaubst du ja selber nicht.

LouPing  02.09.2024, 08:26
@bergsteiger4207

Kein Stundennachweis - kein Lohn.
Ganz einfach.
Deine Entscheidung.

in deinem Fall ist eine Kündigung absolut gerechtfertigt, das Arbeitszeugnis ganz sicher keine Motivation für künftige potentielle Arbeitgeber.

bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:27
@LouPing

Ein Stundennachweis zu führen macht man während der Arbeitszeit und nicht wenn man krank ist oder nicht mehr bei der Firma arbeitet.

bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:30
@HabSowiesoRecht

Nein, habe ich eben nicht. Du hättest meine Frage lesen sollen, als hier als Spekulant aufzutreten. Der AG ist verpflichtet Stundenzettel bereitzustellen und Kugelschreiber. Das wollte er aber erst am Freitag machen, da war ich nicht mehr anwesend. Lesen sollte man schon können.

HabSowiesoRecht  02.09.2024, 08:31
@bergsteiger4207

Ach Gott, aus dem Alter „ich konnte keinen Stundennachweis führen, weil mein Chef mir keinen Stift spendiert hat“ sind wir doch schon seit dem 3. Lebensjahr raus, oder nicht?

bergsteiger4207 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 08:44
@HabSowiesoRecht

Der AG ist verantwortlich und muss das bereitstellen wenn es keine Stechuhr gibt. So sieht es das Gesetz vor. Du schreibst nur heiße Luft und Ahnung hast du wohl keine. Sowas lese ich sofort raus, ob jemand Ahnung hat. Du hast rechtlich überhaupt nichts auf dem Kasten.

HabSowiesoRecht  02.09.2024, 08:46
@bergsteiger4207

Du bist hier die Heulsuse, sieht man ja auch an den anderen Antworten auf deine Frage. Dann lass es doch einfach mit dem Stundennachweis, wirst ja schon sehen was du davon hast. Niemand zwingt dich dazu, den Nachweis deinem Arbeitgeber zu schicken.

Im Grunde genommen, ist es so, wie dir hier jeder bereits geschrieben hat. Ein Nachweis über die erbrachte Leistung ist Dein Job. Das ist auch für die Firma wichtig, damit die dich korrekt bei den Versicherungsträgern an und abmelden kann und die Steuern korrekt berechnet werden können. Es reicht eine einfache Notiz "26.8.2024 - Start: 7.58, Ende: 16.05 Uhr" und am Ende unterschreiben.

Für die Zeit, wo du krank warst, besuchst du entweder eine AU Bescheinigung oder diese wird nach dem Hausarztbesuch elektronisch übermittelt (es sei denn, du bist privat versichert, dann musst du diese in Papierform abholen).

Diese AU beinhaltet auch den Papierkram für Krankengeld bzw Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ansonsten gilt: Du bekommst nur das ausgezahlt, was Du geleistet und nachgewiesen hast. Das wird dir auch ein Anwalt oder Richter sagen. Die Firma kommt der Arbeitszeiterfassung durchaus nach. Ob du das mit einem Blatt Papier und Stift oder per App oder Karte machst, ist dabei zweitrangig. Es wird dir zumutbar sein, die Arbeitszeiten irgendwie zu übermitteln.