Bei Auszug aus Mietwohnung Renovieren?


12.09.2024, 18:52

Im Mietvertrag ist nichts diesbezüglich erwähnt

9 Antworten

Im Mietvertrag steht, ob die Wohnung renoviert zurück gegeben werden muss.

 so wie sein Gaming Zimmer in Schwarz mit Kunststoff verkleidungen versehen inklusive Decke.

Kunststoff-Verkleidungen stellen eine bauliche Veränderung dar und müssen somit zurück gebaut werden. Auch dann, wenn keine Pflicht zur Übernahme von Schönheitsreparaturen besteht.

mit Kunststoff verkleidungen versehen

Das relativ unstrittig. Das läuft unter baulicher Veränderungen, die zwar hier nicht an die Substanz geht, aber ja dennoch die Beschaffenheit des Raumes wesentlich verändern. Und die hat der Mieter bei Auszug natürlich zurück zu bauen, sofern der Vermieter das wünscht und vorher nichts anderes vereinbart war (mit dir oder dem vorherigen Vermieter, dessen Vertrag du übernommen hast). Weigert der Meiter sich, kann die Kaution dafür herhalten.

Gleiches gilt natürlich für Schäden an der Wohnung. Schönheitsreparaturen zählen aber generell nicht dazu.

nun hat er das kinderzimmer komplett in Rosa und grün Tapeziert /gestrichen so wie sein Gaming Zimmer in Schwarz

Da ist es etwas schwieriger. Grundsätzlich darf der Mieter die Wohnung ja streichen wie er will. Das im Mietvertrag keine Vereinbarung dazu steht ist schonmal für dich schlecht.

Aus meiner Sicht hast du hier nur eine Möglichkeit: Hatte der Mieter die Wohnung renoviert in neutralen Farben übernommen, dann muss er sie auch wieder in neutralen Farben übergeben. Egal ob dazu was im Mietvertrag vereinbart wurde oder nicht. Rosa und Grün kann man eventuell noch zu den neutralen Farben zählen. Schwarz wohl kaum. Wenigstens das Zimmer hat er neutral zu streichen, wenn du es verlangst (wenn denn die Wohnung vom Mieter urspünglich renoviert in dezenten Farben übernommen wurde).

Im Grunde muss die ganze Wohnung Renoviert werden weil alle wände schmutzig und Bemalt sind

Hier könnte noch ein anderer Punkt greifen. Das Wände schmutzig werden ist ja erstmal normal. Und normale Gebrauchspuren muss der Vermieter akzeptieren. Aber mehr eben auch nicht. Übermäßg verschmutze oder z. B. großflächig mit Kinderzeichnungen beschmierte Wände sind aus meiner Sicht wohl kaum normale Gebrauchsspuren.

Und nun? Also auf den Rückbau der Kunstoffverkleidungen würde ich wohl bestehen. Auf das Streichen der Wohnung evtl. nicht.

Was sagt denn der Nachmieter, falls es schon einen gibt? Falls der sagt "Kann alles so bleiben, ich werde eh alles nach meinen wünschen streichen." (Was man dann auch besser verschriftlichen sollte. Dem Mietvertrag dann auch einen rechtswirksamen Passus hinzufügen, dass die Wohnung bei Auszug in dezenten bzw. neutralen Farben zu übergeben ist. Konkrete Farben darfst du aber nicht vorschreiben.).

Falls es noch keinen Nachmieter gibt und du nicht über übermäßige Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder urspringlich renovierte Übernahme argumentieren kannst, dann musst du in den sauren Apfel beißen und die Farbwahl des ausziehenden Mieters akzeptieren. Und solltest du es für nötig erachten selbst den Pinsel zu schwingen, um die Wohnung besser vermarkten zu können, dann musst du es dann wohl auf deine Kosten tun.


Jako1164 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 10:43

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde dort einziehen . Wie es scheint bin ich Rechtlich im Nachteil deshalb werde ich versuchen mich mit ihm darüber zu einigen,dass ich zwei Wochen vor Auszug von ihm schon die Schlüssel erhalte und dann selber Renoviere.einfach auch um weiteren Streitigkeiten aus den weg zu gehen

So wie ich das sehe, ist es deine einzige Chance in den Mietvertrag mit künftigen Mietern zu schreiben, dass diese die Wohnung zu Beginn des Mietvertrags renovieren müssen, aber nicht am Ende.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubine im Rechtsbereich
  • Kunststoffverkleidungen jeglicher Art müssen weg
  • Angebrachte Tapeten ebenfalls
  • Es muss lediglich in "neutralen" Farben gestrichen sein (also schwarze Wände NEIN, wenn sie beige sind muss dass der Vermieter akzeptieren)
  • Bemalt dürfen die Wände ansonsten nicht sein.

Es muss mehr oder weniger so übergeben werden, wie damals übernommen worden ist (außer ein paar Ausnahmen wie mein dritter Punkt oben)


NaIchHalt09  12.09.2024, 18:52

Nein, Fehlinformation. Im Mietvertrag kann anderes vereinbart werden.

Isuzu189  12.09.2024, 18:54
@NaIchHalt09

Ach was wirklich? Man kann Nebenabreden treffen? Ist ja fast so als hätte ich mich auf die Norm ohne Nebenabreden bezogen. Weil...die Norm.

NaIchHalt09  12.09.2024, 18:55
@Isuzu189

Ob du die Wohnung renovierst übernimmst oder nicht ist eine Regelung aus dem Mietvertrag.

Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen kann er sie am Mietende natürlich auch unrenoviert übergeben.

Jako1164 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:59
@NaIchHalt09

Und was macht man wenn im Mietvertrag nichts darüber erwähnt wird ob renoviert oder unrenoviert übernommen?

sassenach4u  13.09.2024, 09:51
@Jako1164

Dann wirst du auf der Renovierung hängenbleiben, denn dann übergibt er besenrein. D.h. ausgeräumt und durchgefegt. Das ist der Standard.

Der ausziehende Mieter muss die Wohnung nur besenrein übergeben, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.


Callidus89  13.09.2024, 10:22

Stimmt zwar. So einfach ist es aber trotzdem nicht.

Bauliche Veränderungen (dazu zählen die Kunstoffverkleidungen) hat er zu beseitigen, es sei denn es war klar vereinbart, dass er diese durchführen darf und nicht zurückbauen muss.

Was die Farben der Wände angeht, spielt auch eine Rolle wie der Mieter die Wohnung übernommen hatte. Hatte dieser die Wohnung in neutralen Farben renoviert übernommen, hat er diesen Zustand auch wieder herzustellen. Das muss auch nicht im Mietevertrag vereinbart sein (sollte es aber im Sinne von Vermeidung von Missverständnissen trotzdem).

Und beschmutzte und z. B. mit stiften vollgekritzelte Wände muss der Vermieter auch nicht in jedem Maß akzeptieren, da er nur normale Gebrauchsspuren akzeptieren muss.