Beerdigungskosten von schwiegervater?
Hallo mein Schwiegervater ist leider gestorben, jetzt schaut es so aus das ich als Schwiegersohn die Kosten zu 3/4 alleine tragen soll .Es gibt 4 Geschwister ich habe ein Haus das ich mit Kinder und Frau bewohne, meine Mutter wohnt auch bei uns sie hat wohnrecht. Keiner von den Kindern schwieger... haben was geerbt also es ist nichts vorhanden. Meine Frau ist Hausfrau und hat kein Gehalt und Kinder sind in der Ausbildung. Weil ich das Haus besitze soll ich die Kosten tragen das ich nicht möchte zumindest nicht ganz alleine. Kann mir das beantworten da ich keine ahnung habe. Danke euch
5 Antworten
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich verbliebene Ehepartner bzw. Kinder der/des Verstorbenen.
"Keiner von den Kindern schwieger... haben was geerbt also es ist nichts vorhanden."
Das Erbe hat damit nichts zu tun. Warum können die vier Geschwister das nicht übernehmen/teilen?
Du als Schwiegersohn hast mit den Beerdigungskosten überhaupt nichts zu tun, die 4 Kinder sind in der Pflicht und da hilft es auch nicht wenn man das Erbe z. B wegen Überschuldung ausschlägt
Bestattungspflichtig ist eine Ehefrau sofern vorhanden oder die Kinder des Verstorbenen - die Geschwister des Verstorbenen haben damit nichts zu tun.
Ob es was zu erben gibt, ist relativ uninteressant. Sofern kein Testament und das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen - ist es angenommen.
Bleibt die Frage - wer hat die Bestattung beauftragt und wer hat diese seltsame Kostenteilung aufgestellt? Die Kosten der Bestattung können von den Erben eingefordert werden.
Wenn es kein Erbe gibt, bezahlen die Angehörigen in der Reihenfolge:
Ehegatte – volljährige Kinder – Eltern – volljährige Geschwister – Großeltern – volljährige Enkel.