Beantragung erweitertes Führungszeugnis als minderjährige?

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Wie sagen Dozenten gerne: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!":

§ 30 BZRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

(1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. 

Kurz gesagt: deine Tochter kann das alleine machen (muss sich aber ausweisen können § 30 Absatz 2 Satz 2 BZRG), ansonsten können es die Eltern alleine tun.

meine Tochter (14) möchte in der Jugendarbeit tätig werden, hierfür ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis erforderlich.

Richtig.
Denn nur im Erweiterten stehen ua. Sexualstrafdelikte drin.

Unsere Frage ist nun aber, ob sie das Führungszeugnis auch alleine beantragen kann, oder ob ich hierfür als erziehungsberechtigte Person mitkommen muss.

Ein Erziehungsberechtigter muss hier mitkommen.


So wie ich § 30 Abs. 1 BZRG verstehe, ist eine minderjährige beschränkt geschäftsfähige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, selbst antragsberechtigt. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich. Der gesetzliche Vertreter kann den Antrag auch eigenständig stellen.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Entweder die minderjährige Person beantragt es selbst oder die Erziehungsberechtigten.