Bafög wird gestrichen, wohne mit Mutter in einer BG?

3 Antworten

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Das kein Anspruch mehr auf Bafög - besteht ist dein Problem, dass Jobcenter wird das Bafög - weiterhin als fiktives Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen.

Wenn dein Bedarf inkl.der halben Warmmiete bei 819 Euro liegt, sollte darin der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro ab Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres enthalten sein.

Demnach sollte der Kopfanteil der Warmmiete bei 368 Euro und die gesamte Warmmiete bei 736 Euro liegen.

Unter 25 Jahren steht dir der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto zu.

Wenn Du ein höheres Bruttoeinkommen erzielst, kommen darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Es könnte dadurch das volle Kindergeld dann als Einkommen deiner Mutter auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Müsste man dann anhand deines Brutto und Nettoeinkommens genau berechnen.


isomatte  03.09.2024, 15:21

Danke dir für deinen Stern !

Munters 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 11:03

Oje das ist dann schlecht wenn mir bafög weiter angerechnet wird ohne es zu bekommen. Ich muß dazu sagen das ich auch 125 € halbweisenrente bekomme.

Wenn ich dann einen teilzeitjob habe und ungefähr 1100 netto im Monat bekomme wie wirkt sich dann die Berechnung aus, und was wird noch von meiner Mutter abgezogen, beziehungsweise was muß ich ihr im Monat abgeben?

isomatte  03.09.2024, 11:47
@Munters

Wenn das Bafög - 525 Euro beträgt, egal ob Du es noch bekommst oder nicht, käme Kindergeld von 250 Euro und die Halbwaisenrente von 125 Euro dazu.

Damit würde dein fiktives anrechenbares Einkommen bei 900 Euro liegen.

Derzeit dürfte dann wegen dem Minijob und dem erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nur der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes als Einkommen deiner Mutter auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Bei einem eigenen Bedarf von 819 Euro wären das derzeit max.81 Euro, die vom Kindergeld als Einkommen deiner Mutter auf ihren Bedarf angerechnet werden dürften.

Rechnet das Jobcenter nun die 525 Euro Bafög - weiter an, kommt dann das Kindergeld von 250 Euro und deine Halbwahrheiten von 125 Euro dazu.

Also wären wir wieder bei den 900 Euro an vorläufigen anrechenbarem Einkommen.

Würdest Du nun Teilzeit arbeiten und angenommen 1100 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann liegt dein Bruttoeinkommen ja bei min. 1200 Euro.

Du kannst dann erst einmal deinen erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto geltend machen.

Da dein Bruttoeinkommen über der Minijobgrenze liegt, kommen darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Von 538 Euro bis zu 1000 Euro Brutto wären das 30 % = 462 Euro Brutto x 30 % Freibetrag = 138,60 Euro und bis zu 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag = 20 Euro.

538 Euro + 138,60 Euro + 20 Euro = 696,60 Euro gesamter Freibetrag.

1100 Euro Nettoeinkommen abzüglich 696,60 Euro Freibetrag = 403,40 Euro voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Dazu käme das fiktive Einkommen von 900 Euro, also Bafög + Kindergeld + Halbwaisenrente.

Damit würdest Du dann theoretisch über ein anrechenbares Einkommen von um die 1303,40 Euro verfügen.

Dein Bedarf liegt aber nur bei 819 Euro, zieht man diese davon ab, blieben theoretisch um die 484,40 Euro über deinem Bedarf.

Es könnte dann also max.das volle Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Wenn sie nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommt, kann sie dann vom Kindergeld als ihr Einkommen im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, dann dürften max. 220 Euro als anrechenbares Einkommen auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden.

Sie hätte dann 30 Euro mehr zur Verfügung und könnte dann vom Kindergeld nichts mehr für die Deckung deines Bedarfs einsetzen, weil sie dann vom Jobcenter entsprechend weniger Leistungen für sich selbst bekommt.

Du hättest dann ja dein Nettoeinkommen von 1100 Euro + 125 Euro Halbwaisenrente = angenommen um die 1225 Euro im Monat zur Verfügung.

Müsstest dann die halbe Warmmiete und die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom an deine Mutter zahlen.

Dazu dann noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung usw.wenn Du das nicht selber übernehmen würdest.

Bei rund 370 Euro Kopfanteil der Warmmiete und angenommen 40 Euro vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom ( musst Du deine Mutter fragen was sie an den Energieversorger zahlen muss ) sollte ein Kostgeld von 150 Euro bis 200 Euro angemessen sein.

Solltest dann unter Umständen um die 560 Euro bis 610 Euro an deine Mutter zahlen müssen.

Dann würdest Du immer noch um die 600 Euro im Monat für dich zur Verfügung haben.

Munters 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:26
@isomatte

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also wird das ganze Kindergeld auf meine Mutter angerechnet aber nicht die halbwaisenrente? Meine Mutter bekommt jetzt schon nur 170€ vom Amt da ja die ganze Miete von ihren Bedarf abgezogen wird und auch ein Teil des Kindergeldes bei ihr angerechnet wird. 735€ beträgt die Miete. Sie hat keinen anderen freibetrag da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitet. Also wenn ich nur bei einen minijob bleibe dann sieht es eher düster aus..

isomatte  03.09.2024, 13:01
@Munters

Es darf max.das volle Kindergeld auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Du hättest ihr auch schon bei Bafög - Bezug entsprechend anteilig für die Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.etwas zahlen müssen.

Natürlich unter Berücksichtigung eines Teils vom Kindergeld, welches Du noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt hast.

Mit einem Minijob wirst Du inkl.deiner Halbwaisenrente von 125 Euro ja max.auf 663 Euro kommen.

Kannst Du dir ja selber ausrechnen was nach Zahlung der anteiligen Warmmiete von etwa 370 Euro, Anteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.noch übrig wäre.

Damit wirst Du wohl kaum deine sonstigen Aufwendungen decken können.

Bitteschön

Munters 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 14:29
@isomatte

Danke, ich gebe ihr bis jetzt 400€ vom bafög ab, sie erhält aber auch die halbwaisenrente und das Kindergeld das übrig bleibt. Ja ich sehe das ich bestimmt einen teilzeitjob finden muß wenn bafög ausfällt damit ich ihr den fehlenden Betrag geben kann. Zudem wird ihr ja auch das ganze Kindergeld angerechnet wo jetzt nicht der Fall ist. Vielen Dank für ihre Hilfe.

Munters 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 14:31
@isomatte

Eine letzte Frage, werden wir dann weiterhin als BG vom jobcenter eingestuft oder als HG? Und müssen wir es beantragen oder geht es automatisch?

isomatte  03.09.2024, 15:53
@Munters

Wenn deine Mutter für dich keine Leistungen mehr als Aufstockung erhalten hat, dann bist Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus.

Das wird dann auch nach Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung der Fall sein.

Eine HG - Haushaltsgemeinschaft kann vermutet werden, wenn ihr gemeinsam wirtschaftet, deine Anteile die Du für die Warmmiete, Haushaltsstrom zahlst, dürfen keine Begründung für ein gemeinsames wirtschaften sein.

Wenn deine Mutter nur um die 170 Euro bekommt, muss sie ja noch ein anderes Einkommen haben.

Denn wie ich dir bereits berechnet habe, hättest Du ja derzeit mit 525 Euro Bafög + 125 Euro Waisenrente + 250 Euro Kindergeld 900 Euro anrechenbares Einkommen durch den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Dein Bedarf liegt bei 819 Euro im Monat, demnach bliebe vom Kindergeld ja max. 81 Euro, die Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt hast.

Du hast also nach Abzug der 81 Euro von 250 Euro Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung vom Kindergeld noch 169 Euro selber benötigt, die deine Mutter für deinen Bedarf einsetzen musste.

Wenn deine Mutter aber nur 170 Euro bekommt, dann würde man mit den max. 81 Euro anrechenbarem Kindergeld gerade einmal auf 251 Euro kommen.

Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt bei deiner Mutter aber bei derzeit 563 Euro, demnach muss sie theoretisch mehr als diese 170 Euro bekommen.

Das ist aber nicht der Fall, weil die Warmmiete direkt in voller Höhe an den Vermieter überwiesen wird.

Dein Anteil der Warmmiete wird deiner Mutter also von ihrer Aufstockung bis auf Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt abgezogen, deshalb bekommt sie auch nur diese etwa 170 Euro.

Wenn die Warmmiete bei 735 Euro liegt, beträgt dein Kopfanteil 367,50 Euro, dazu dann noch der Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Das müsstest Du dann auf jeden Fall an deine Mutter zahlen, abzüglich der Halbwaisenrente von 125 Euro.

Dann müsstest Du bei angenommen 410 Euro für Anteil Warmmiete und Haushaltsstrom und nach Abzug der 125 Euro Halbwaisenrente noch etwa 285 Euro bis 300 Euro von deinen angenommenen 1100 Euro Nettoeinkommen zahlen.

Entweder vereinbarst Du dann mit ihr noch ein angemessenes Kostgeld oder versorgst und verpflegst dich selber, was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.

Bitteschön

Munters 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 16:31
@isomatte

Ja genau so ist es, die ganze Miete wird vom regelbedarf meiner Mutter an den Vermieter überwiesen plus wird ihr das überschüssige Kindergeld von meinem gesamtbedarf angerechnet.

Als Student bist du grundsätzlich nicht Bürgergeld berechtigt. Du musst dich selbst finanzieren.

Dazu gehört auch deine Miete, dein Lebensunterhalt etc.

Der beste Fall: Hab genug Punkte. Dann läuft Bafög weiter

Wenn kein BAföG mehr gezahlt wird, sollte es auch nicht mehr angerechnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.