Bafög Verdienstobergrenze?

2 Antworten

Wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen keinen Anspruch mehr hast, ist natürlich alles betroffen, der Beitrag für die Krankenversicherung und Wohnkosten gehören ja zum Bafög - Anspruch dazu.

Kein Anspruch mehr, keine Leistungen mehr.

Sowohl die Unterkunftspauschale als auch der Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag gehören zum Gesamtbedarf, auf den das anzurechnende Einkommen angerechnet wird.