Bafög und Minijob?

2 Antworten

Schüler-Bafög muss bei rechtmäßigen Bezug nicht zurück gezahlt werden.

Ein Minijob beeinflusst die Höhe des Bafög - nicht, im Regelfall darf man auch wie bei Bafög - für Studenten im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten in etwa das 12 fache vom Minijob verdienen, ohne das es auf das Bafög - angerechnet wird.

Nur muss man bei Bafög - für Studenten vom bewilligten Betrag später die Hälfte in Raten zurück zahlen.

Schüler-Bafög muss - im Gegensatz zu normalem Bafög - nicht zurückgezahlt werden.

Und ein Minijob wird meines Wissens nicht auf Bafög angerechnet.

Bist du zu Hause ausgezogen?


Tommy942 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:50

Nein wohne noch mit eltern

DaKaBo  10.09.2024, 19:58
@Tommy942

Dann erfüllst du meines Wissens nicht die Voraussetzungen für Schüler-Bafög.