Hallo
ich arbeite der Zeit an meiner Diplomarbeit. BaföG habe ich nicht beantragt, da ich der Meinung war, dass es für mich damit AUS wäre!
Nun wollte ich den Antrag aufs Wohngeld stellen, die Wohngeldbehörde möchte aber eine Bestätigung (Negativbescheid) vom BaföG-Amt, dass ich "dem Grunde nach" nicht mehr gefördert werden kann. Ich gehe zum BaföG-Amt, die sagen: stellen Sie einen Antrag - dann werden wir sehen! Und selbst wenn Ihnen kein BaföG zustehe, können Sie immer noch unser verzinstes Darlehen in Anspruch nehmen - also kein Negativbescheid.
Kann mich denn BaföG-Amt dazu zwingen ein Darlehen aufzunehem? Bzw. wenn ich das Darlehen nicht nehme - habe ich dann trozdem kein Wohngeldanspruch?
grüße
PS. Sorry für die vielen Zeichen...