Bafög Amt und Tagesgeldkonto?

1 Antwort

Die Regeln sind da nicht ganz klar, aber ich glaube die BAföG-Änter auch nicht so streng, wenn du deutlich unter der Einkommens- und der Vermögensgrenze bleibst.

Geld von dern Eltern zählt glaube ich nicht als Einnahme i. S. d. BAföG-Einkommensverordnung. Beim Vermögen kann man denke ich nicht verlangen, dass jede einzelne Änderung mitgeteilt wird. Ich würde das also nur machen, wenn es sich bedeutend verändert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student in Baden-Württemberg