Bafög Amt und Tagesgeldkonto?
Mein Bafög Antrag ab Oktober wird zurzeit bearbeitet und ich hatte vor mir im Oktober ein Tagesgeldkonto anzuschaffen. Was vom Bafög Betrag über bleibt bzw. von der Starthilfe, würde ich übersichtshalber drauf überweisen und sparen. Ich finde online aber keine Daten dazu, ob ich, sobald ich dies tue dem Bafög Amt melden müsste, dass ich mir so ein Konto angeschafft habe? Und wenn ich in diesem Zeitraum vlt ab und zu von meinen Eltern Geld bekommen würde, inwiefern ich das auch angeben müsste (wenn es als Zahlung auf das Konto kommt). Ich möchte dabei Probleme vermeiden, aber ich wäre weitaus unter der Vermögensgrenze und würde diese eigtl auch in den paar Jahren nicht übersteigen.
1 Antwort
Die Regeln sind da nicht ganz klar, aber ich glaube die BAföG-Änter auch nicht so streng, wenn du deutlich unter der Einkommens- und der Vermögensgrenze bleibst.
Geld von dern Eltern zählt glaube ich nicht als Einnahme i. S. d. BAföG-Einkommensverordnung. Beim Vermögen kann man denke ich nicht verlangen, dass jede einzelne Änderung mitgeteilt wird. Ich würde das also nur machen, wenn es sich bedeutend verändert.