azubi?

4 Antworten

Ja, dies ist rechtlich möglich, es muss lediglich ein Ausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen auf 8h werktäglich erreicht werden (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m Paragraph 3 ArbZG).

Ab 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Es gilt dann das Arbeitszeitgesetz. Dieses erlaubt regelmaessig bis zu 48 Stunden woechentlich bei bis zu werktaeglich 10 Stunden.

Für Ü18 gilt das ganz normale Arbeitschutzgesetz und die normalen Arbeitszeitregelungen.

Azubis sollten KEINE regelmäßigen Überstunden machen und du kannst diese ablehnen. Und wenn du doch Überstunden machst müssen diese dem Ausbildungsinhalt dienlich sein.