Autokennzeichen als Käufer behalten?
Weil meine Schwester in kurzer Zeit zwei Vollkaskoschäden verursacht hat (jeweils Alleinunfälle), befürchtet sie nun, dass ihr die Versicherung die Prämie deutlich erhöht (bei ersten Schaden war das noch nicht der Fall gewesen). Nun habe ich seit fünf Jahren kein Auto mehr, aber eine schöne Rabattstufe, die ich gern behalten würde.
Ich würde daher meiner Schwester ihr Auto abkaufen und auf mich versichern, wodurch ich den Rabatt behalte (immer gesetzt den Fall, dass sie künftig besser aufpasst) und sie keine Versicherung mehr zahlen muss. Natürlich würde sie es weiter benutzen. So wäre uns beiden geholfen.
Müssen dafür die Kennzeichen gewechselt werden? Wir leben in demselben deutschen Bundesland, aber in verschiedenen Landkreisen. Ich weiß, dass man sie behalten kann, wenn man als Halter umzieht, aber geht das auch bei einem Verkauf?
Ich vermute, dass es nicht sinnvoll wäre, wenn sie Halterin bleibt und ich nur Versicherungsnehmer werde- das dürfte vermutlich auch mindestens 100% kosten, sodass man nichts sparen würde, oder?
2 Antworten
Ja, du kannst das Kennzeichen behalten!
Altes Kennzeichen mitnehmen bei Halterwechsel
Das Kennzeichen kann auch dann mitgenommen werden, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So können ein Käufer oder eine Käuferin aus Köln, die ein Fahrzeug kaufen, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kennzeichen-mitnehmen/
...befürchtet sie nun, dass ihr die Versicherung die Prämie deutlich erhöht (bei ersten Schaden war das noch nicht der Fall gewesen).
Dann hat sie wohl den Rabattschutz mit abgeschlossen!?
Ansonsten gilt Antwort von Turboland.