Folgender Sachverhalt:
Person A ist stark Sehbehindert (Merkzeichen H und BL), ist seit 30 Jahren im Besitz des Auto Führerscheins, fährt aber seit gut 25 Jahren kein Auto mehr.
Person B wohnhaft mit Person A und seit einem Monat im Besitz des Auto Führerscheins.
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---> Frage:
Wenn Person A das Auto auf seinen Namen anmeldet, muss diese Person bei der kfz Versicherung seine Sehbehinderung angeben?
Person A fährt nicht, es geht hier nur um Anmeldung und Versicherung des PKWs.
Person B ist gesund bzw hat keinerlei Behinderungen und ausschließlich Person B wird den Wagen nutzen (Wohnort zur Arbeit, Freizeit etc)
--> Muss Person A die Behinderung der Kfz Versicherung mitteilen? <--