Ausziehen mit 18?

6 Antworten

Wenn Dich Deine Eltern vor die Türe setzen, sind sie zuständig für Deinen weiteren Unterhalt und zwar bis zum Ende einer ersten Ausbildung.

Die Allgemeinheit ist da raus.

Deine Eltern sind für deinen Unterhalt verantwortlich, niemand sonst.

Bis du dich selbst unterhalten kannst.


2107GiGi 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 17:09

Meine Eltern arbeiten nicht

warum sollen Fremde für dein Wohl sorgen

deine Eltern haben dich rausgeschmissen und sind somit verpflichtet dir alles zu zahlen. heist auch Wohnung usw

Also eines kann ich dazu sagen. Deine Eltern sind verpflichtet, Dir solange Unterhalt zu zahlen, solange Du zur Schule (Gymnasium, Hochschule, Universität) gehst. Auch wenn du studierst. Sollten Deine Eltern nicht zahlen, kannst Du Dich gerne mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und Dich gerne beraten lassen. Vielleicht gibt es sogar einen Gesetzesartikel darüber. Ich schaue gerne mal für Dich nach.


Joschi441964  27.09.2024, 17:16

So, das habe ich gerade gefunden und hier eingestellt. Schau doch bitte mal unter folgender Website nach: www.studierendenwerke.de und ist Deutsches Studierendenwerk. Ich hoffe, ich konnte Dir damit sehr gut beraten und helfen.

Joschi441964  27.09.2024, 17:13
Zeitraum

Eltern sind in der Regel nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Eine starre Altersgrenze existiert nicht. Die Studierenden sind frei in der Wahl ihres Studienfachs und können in begrenztem Umfang den Studienort und die Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern verfällt.

Im Gegenzug sind die Studierenden verpflichtet, ihre Eltern über den Fortgang des Studiums zu informieren und Nachweise darüber vorzulegen. Das gilt auch, wenn zu einem Elternteil kein Kontakt mehr besteht oder nie bestand.

Achtung: Studierende müssen grundsätzlich zügig und zielorientiert studieren, um die Unterhaltsbelastungen der Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten. Wenn diese Obliegenheit verletzt wird, kann sich der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verringern oder sogar entfallen.

Die Rechtsprechung hat bereits über sogenannte "Abitur-Lehre-Studium-Fälle" entschieden und entsprechende Lösungen entwickelt. Diese sind auf "Bachelor-Master-Konstellationen" übertragbar (OLG Brandenburg, Urteil vom 18.1.2011, UF 161/10).

Unterhalt für die Vergangenheit

Rückwirkend kann nur dann Unterhalt geltend gemacht werden, wenn die Eltern oder ein Elternteil vorher in Verzug gesetzt worden sind (§ 1613 BGB) oder deren Aufenthaltsort nicht bekannt war.

Hilft mir das Jobcenter bei der Miete? 

Nein.

Was müssen meine Eltern an Unterhalt zahlen?

Was können Sie denn zahlen, wenn Sie nicht arbeiten?

Der übliche Weg ist, dass man in der Schulzeit und während der Ausbildung bei den Eltern wohnt und dann auszieht, wenn man sich eine Wohnung vom Arbeitslohn leisten kann.

Ich bin mit 23 ausgezogen. Da habe ich mein erstes eigenes Geld verdient.


2107GiGi 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 17:19

Der übliche Weg, ja. Wenn du aber einen Vater hast der dein Leben zur Hölle macht und deine Mutter ihm noch beisteht dann muss es wohl der unübliche Weg werden