Ausziehen in einer Bedarfsgemeinschaft?

5 Antworten

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Unter 25 wirst Du eine Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum nur mit einem wichtigen Grund und erfüllen der sonstigen Voraussetzungen bewilligt bekommen.

Das Du nach einem Auszug in Ruhe nach Arbeit suchen kannst ist mit Garantie kein wichtiger Grund.


isomatte  01.09.2024, 20:52

Danke dir für deinen Stern !

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 21:05

Also müsste ich theoretisch, damit ich ausziehen kann einen Härtegrund nennen. Wäre dieser nicht gegeben wenn ich sage, das ich sonst z.B auf den Arbeitsmarkt keinen wirklichen Fuß fassen könnte?

Was wären denn z.B Gründe? Das ich mit meiner Familie nicht klar komme ist sowieso klar, sonst würde ich die Frage nicht stellen..

Ich möchte ja auch nicht dass das JobCenter mir meine Wohnung bezahlt und ich dann mein Lebenlang Bürgergeld beziehe, sondern möchte meinen eigenen Wohnraum dann dafür nutzen, Das ich mir was aufbauen kann, weil bis 25 möchte ich so nicht Leben, weil man ziemlich eingeschränkt ist, und ich eigentlich garkein Fan davon bin Steuergelder zu beziehen..

Was würdest du mir genau in meiner Situation raten?

DaKaBo  31.08.2024, 21:24
@Inkognito-Beitragsersteller
Wäre dieser nicht gegeben wenn ich sage, das ich sonst z.B auf den Arbeitsmarkt keinen wirklichen Fuß fassen könnte?

Nein. Sollen dann alle Sprösslinge von Bürgergeld-Beziehern erst mal eine eigene Wohnung finanziert bekommen, damit sie sich von dort aus erst mal in Ruhe auf dem Arbeitsmarkt umgucken können...?

Entschuldigung, aber die Vorstellung ist echt lustig...🤣

isomatte  31.08.2024, 22:56
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann musst Du das dem Jobcenter entsprechend nachweisen, dass Du mit deinen Eltern nicht mehr in einem Haushalt leben kannst oder Du suchst dir einen Vollzeitjob mit dem Du dann deinen Lebensunterhalt selber bestreiten kannst.

Damit kannst Du dann auch unter 25 ohne Antrag und Bewilligung vom Jobcenter ausziehen und den Job kannst Du dir auch bei deinen Eltern suchen, dafür ist kein eigener Wohnraum erforderlich.

Inkognito-Nutzer   01.09.2024, 06:40
@isomatte

Okay, und wenn ich sagen wir Vollzeit für 1,8 Netto Arbeiten würde, wie würde sich das dann mit dem Anrechen verhalten? Ich hab mal was gelesen von das man aus der Bedarfsgemeinschaft dann und dann fällt, könntest du mir das erklären?

isomatte  01.09.2024, 06:57
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann würdest Du auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen, wenn Du deinen Bedarf bei den Eltern im Haushalt aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Wenn Du nicht mehr zur Schule gehst, keine Ausbildung oder Studium machst, gelten auf Erwerbseinkommen die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll und nicht der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, bis zu 538 Euro Brutto kommen 20 % Freibetrag von 438 Euro von 87,60 Euro dazu.

Dann folgen bis zu 1000 Euro Brutto 30 % Freibetrag, also von 462 Euro Brutto weitere 138,60 Euro und bis 1200 Euro Brutto nochmal 10 % Freibetrag von 20 Euro.

Bei min. 1200 Euro Brutto würde der normale max. Freibetrag bei 346,20 Euro pro Monat liegen.

Würdest Du also angenommen tatsächlich 1800 Euro Netto aufs Konto ausgezahlt bekommen, dann blieben nach theoretischem Abzug der 346,20 Euro Freibetrag voraussichtlich noch um die 1453,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Dein Bedarf bei deinen Eltern liegt derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kommt min.noch dein Kopfanteil für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil pro Person, der käme dann also noch zu deinem Regelbedarf von 451 Euro dazu.

Müsstest dann also zumindest deinen Kopfanteil für die Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom an deine Eltern zahlen, weil sie dann ja keine Leistungen mehr für dich bekommen.

Dann musst Du dich mit deinen Eltern auf ein angemessenes Kostgeld einigen oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Den Rest vom Nettoeinkommen kannst Du für deinen Auszug sparen.

Inkognito-Nutzer   01.09.2024, 07:04
@isomatte

Okay, also verstehe ich das richtig das mein Lohn angerechnet wird, mir aber nicht abgezogen wird, sondern meinen Eltern?

Wie müsste ich das dann den JobCenter melden?

Wie wäre das wenn ich dann ausziehen wollen würde? was müsste ich dann beantragen? oder wie läuft das ab?

isomatte  01.09.2024, 07:17
@Inkognito-Beitragsersteller

Die Beschäftigungsaufnahme müssten die Eltern oder Du dem Jobcenter vorher mitteilen.

Dann muss ja erst einmal Lohn erzielt worden sein, damit dein anrechenbares Nettoeinkommen ermittelt werden kann, deshalb habe ich dir das mit deinem Bedarf bei deinen Eltern und den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen erklärt.

Bei so einem hohen Nettoeinkommen würde der Leistungsanspruch für dich entfallen, dann bist Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus, habe ich dir ja erklärt, sie bekommen dann für dich die 451 Euro Regelbedarf und deinen Kopfanteil der Warmmiete nicht mehr.

Musst dann von deinem Nettoeinkommen dein Kopfanteil der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber an deine Eltern zahlen und entweder ein angemessenes Kostgeld für Verpflegung und Versorgung an deine Eltern zahlen oder das ganze selber übernehmen.

Im Internet findest Du zum Ausdrucken eine Veränderungsmitteilung fürs Jobcenter, geht im Normalfall auch online.

Da teilt man dem Jobcenter z.B.den Beginn einer Arbeit mit und reicht den Arbeitsvertrag in Kopie ein oder man meldet den Auszug bzw. Einzug von Personen und reicht entsprechende Nachweise in Kopie ein.

Du kannst mit 18 auch grundlos ausziehen - aber du erhälst kein Bürgergeld. Du musst dich definitiv selbst versorgen und es wird dir nicht bewilligt, dass dir die Miete gezahlt wird (wozu auch? Du kannst daheim wohnen bleiben. Du willst es nur nicht)

Du kannst also ausziehen, sobald du Arbeit hast. Suchen kannst du ab sofort.


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:10

Denkst du das für das JobCenter der Grund nicht genug ist? Also das ich gewillt bin Arbeiten zu gehen, aber es sich für mich Finanziell nicht lohnen würde, und auch deutliche nachteile davon ziehen würde?

Isuzu189  31.08.2024, 20:11
@Inkognito-Beitragsersteller

Natürlich nicht. Das Jobcenter zahlt dir keine Miete. Entweder du bleibst daheim weiter wohnen und bist Teil der Bedarfgemeinschaft (unter einer Mietzahlung), oder du suchst dir einen Job und ziehst dann aus sobald du den hast.

Nur weil dann vielleicht für 2-3 Monate der Bürgergeldsatz wegen deinem Einkommen gekürzt wird, heißt dass ja nicht dass sich das nicht wieder reguliert sobald du weg bist.

Für das Jobcenter ist es gar kein Nachteil, dir gar nichts zu zahlen - im Gegenteil.

Janii132  31.08.2024, 20:18
@Inkognito-Beitragsersteller

Ein Grund würde eine bspw. körperliche Misshandlung sein - natürlich nachgewiesen. Also mit "Grund" ist schon ein triftiger gemeint.

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:22
@Janii132

Ich weiß, würde das JobCenter bei familiären gründen den die Wohnung auch erstmal zahlen? Weil mir bringt die Genehmigung auszuziehen nichts, wenn ich kein Geld habe die Miete zu bezahlen.

Janii132  31.08.2024, 20:26
@Inkognito-Beitragsersteller

Wenn es dir unzumutbar ist dort weiter zu leben weil du oder sogar dein Leben dort gefährdet ist - Natürlich. Wie es aber alle anderen schon gesagt haben und es wahrscheinlich noch mehrere schreiben werden: Solange es einfach nur ein Wunsch ist wird es nicht bezahlt werden. Stell einen Antrag und schaue was dabei raus kommt. Bedenke aber dass du immer alles nachweisen musst. So damit bin ich auch raus. Schreibe schließlich unter einem Kommentar von jemandem anderes.

Überleg mal: Selbst Azubis bleiben i. d. R. bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern wohnen, weil sie sich eine Wohnung von der Ausbildungsvergütung nicht leisten können.

Aber ein Kind von Bürgergeld-Empfängern, nur Abi in der Tasche, möchte eine Wohnung von Steuergeldern finanziert bekommen.

Das wäre echt eine verkehrte Welt, wenn das Jobcenter nur mit Abi eine Wohnung bezahlen würden.

Nein, das tun sie natürlich nicht!


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:51

Okay das habe ich nun verstanden dass das nicht so einfach ist. Was wäre wenn ich Vollzeit arbeiten gehen würde? Müsste ich dann einen Erstauszug dennoch beantragen? weil eigentlich muss ich bis 25 meine Füße bei meinen Eltern halten. Ich denke man kann mich verstehen, das ich so schnell wie möglich da raus will, und deshalb kam mir das halt als Möglichkeit vor, am schnellsten die sachen zu Packen.. Wenn du vielleicht Erfahrung hast in den sachen wäre es Toll wenn du dazu was sagen könntest, und mir Tipps geben könntest. Danke

DaKaBo  31.08.2024, 21:21
@Inkognito-Beitragsersteller
Müsste ich dann einen Erstauszug dennoch beantragen?

Die Mühe kannst du dir sparen, weil die Chancen auf Genehmigung gleich null sind - zumindest für die Wohnung auf Steuerzahlerkosten.

Du kannst ausziehen, wenn du selber eine Wohnung finanzieren kannst.

Problem: Ohne Ausbildung wirst du kaum mehr als Mindestlohn verdienen.

Dann hast du brutto 1.900 € im Monat und netto vielleicht 1.300 €. Davon finanzier mal dein Leben inkl. Wohnung.

Mach eine Ausbildung.

Warum sollte das Jobcenter deine Wohnung bezahlen? Du hast doch eine Unterkunft welche sie bereits bezahlen.

Demnach nein das wird so einfach nichts. Entweder du findest einen Job von dem du deinen Lebensunterhalt selbst zahlen kannst, dann kannst du natürlich auch ausziehen.

Oder du hast einen guten Grund warum du nicht daheim leben kannst. Einen Antrag kannst du natürlich immer stellen aber wie gesagt du brauchst einen guten Grund.


Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:12

Okay sagen wir ich hätte kein Grund - dann muss ich also damit Leben das ich von meinen Lohn gefühlt nicht behalten darf?. Wie würdest du es anstellen? bin da momentan ratlos.

Caila  31.08.2024, 20:15
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich würde mir einen Job suchen von dem ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Was heißt gefühlt nichts behalten? Aktuell zahlt das Jobcenter alles für dich. Da ist es selbstverständlich das du, sobald du Einkommen hast weniger vom Jobcenter benötigst.

Ich selbst bin mit 17 in meine eigene Wohnung gezogen, lebte vom Bafög und Kindergeld.

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:21
@Caila

Leider kann ich in keine Ausbildung mehr, und leider kann ich deshalb keine Anträge auf Zusatzleistungen stellen die Azubis zur Verfügung stehen.. Würde ich Arbeiten, sagen wir in Vollzeit könnte ich vielleicht gute 300-400€ behalten.. und ein Minjob würde sich genauso wenig Lohnen, was für mich persönlich gesehen eine aussichtlose Situation ist, warum ich auch ausziehen will, damit ich dann ich sags mal so, mein Geld behalten darf. Dass das Jobcenter für mich zahlt, dafür kann ich nichts.. Ich wollte das ja nicht :)

Also würde es keine wirkliche Möglichkeit geben?

Janii132  31.08.2024, 20:21
@Inkognito-Beitragsersteller

Du solltest nicht sauer auf das Amt sein. Die zahlen euch immerhin euer Lebensunterhalt sind aber nicht an deiner Situation schuld...

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:23
@Janii132

Ich bin nicht Sauer auf das Amt, Da ich das so auch okay finde. Aber ich finde das Kinder die so aufwachsen „müssen“ und was aus sich machen möchten oder eher gesagt ausziehen wollen um was machen zu können, Steine in den weg gelegt werden.

Caila  31.08.2024, 20:27
@Inkognito-Beitragsersteller

Du kannst weiter nach einer Ausbildung suchen. Und sagen wir du arbeitest in Vollzeit, dann verdienst du je nach Gegend genug um eine kleine Wohnung mieten zu können.

Und 300 -400 Euro behalten zu können ist eine Menge, die könntest du zum Teil sparen um dann später davon dir die Möbel für die Wohnung kaufen zu können.

Ich mein was erwartest du? Das das Jobcenter den Umzug, Möbel und deinen Lebensunterhalt zahlt? Das wären Mehrkosten für den Amt. Aus welchem Grund sollten sie das tun?

Janii132  31.08.2024, 20:29
@Inkognito-Beitragsersteller

Naja die Steine hat dir aber nicht das Amt in den Weg gelegt... Dank dem Amt musstest du nicht auf der Straße aufwachsen.. Bedenke dass das ganze von Menschen bezahlt wird die arbeiten (das weißt du sicherlich) und da ist es schon gut so dass nicht jedem auf Wunsch alles bezahlt wird und ich bin mir sicher dass du auch das verstehst.. und somit bin ich auch hier raus.

Caila  31.08.2024, 20:29
@Inkognito-Beitragsersteller

Das du bei deinen Eltern lebst hindert dich nicht daran eine Ausbildung zu machen oder einen Job zu suchen.
Verdienst du dein Geld dann kannst du auch ausziehen.

Es wird einem nichts geschenkt, verdien dir was du willst.
Müssen übrigens auch Kinder deren Eltern nicht vom Amt leben. Auch deren Wohnung, Umzug, Leben muss bezahlt werden.

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:33
@Janii132

Du bist einer von der Sorte der jeder der Staatsgelder bezieht, als nicht Menschlich sieht. Du verstehst aber sicherlich das Kinder die von solchen Menschen geboren werden, rein garnichts dafür können oder?

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:34
@Caila

Also Vollzeit Job suchen, 2-3 Monate dort Arbeiten, und dann ausziehen? Müsste ich das dann beim Amt beantragen?

Janii132  31.08.2024, 20:41
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein bin ich nicht und ich kenne es selbst wenig Geld zu haben oder eher aus einem etwas ärmeren Haushalt zu kommen. Mir ist es relativ egal wer Leistungen bezieht Mensch ist Mensch.. Ich wollte dich auch nicht angreifen oder sonstiges. Allerdings bist du nicht der einzige der in solch einer Situation ist oder mal war... Du willst auf biegen und brechen eine eigene Wohnung die du dir nicht leisten kannst und deshalb sollen es andere bezahlen das es so aber nicht läuft verstehst du nicht. Hast du eine triftigen Grund - Fein! Hast du ihn nicht musst du wie jeder andere auch erstmal sparen und arbeiten bis du es dir leisten kannst. Ich habe aber keine Lust mir sowas unterstellen zu lassen also alles Gute und tschüss.

Inkognito-Nutzer   31.08.2024, 20:48
@Janii132

Dann musst du deine Antworten auch richtig betonen, und nicht so schreiben als wäre man ein Untermensch, weil man eine Frage stellt wie man dies umgehen kann. Ich denke jeder der mal was werden will, würde sich Wünschen nicht bis 25 bei seiner Familie zu sitzen, nur weil das Gesetz es so sagt, und weil es Finanziell nicht anders geht. Stattdessen hättest du vielleicht deine Erfahrung teilen können, und helfen können was z.B meine Option wären. Arbeiten ist immer Leicht gesagt.. Das es angerechnet wird ist mir bewusst, und das ich nicht z.B 2k Netto behalten kann ist natürlich klar.

Das ausziehen ist mein Thema in der Frage gewesen. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob das JobCenter meinen Auszug vor 25 genehmigt, und wenn ja ob ich dann eine Unterstützung bekomme, oder nicht, oder ob ich überhaupt wenn ich sagen wir Vollzeit arbeiten gehe dann auch mit 18 ausziehen kann. Oder ob ich dann trotzdem das beantragen muss.

Caila  31.08.2024, 22:26
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst, also von deinem Lohn allein leben kannst, dann kannst du jederzeit ausziehen.

Caila  31.08.2024, 22:28
@Inkognito-Beitragsersteller

Sagen wir du verdienst im Monat 2 k. Das reicht locker um Miete, Strom, Lebensmittel, Versicherung usw zu bezahlen. Also davon leben zu können.

Dann kannst du auch sofort ausziehen. Ich würde vorher noch für Möbel usw sparen aber ausziehen kannst du dann.
Das muss das Amt dann auch nicht genehmigen, da du dann nicht mehr vom Amt abhängig bist.
Informieren müssen das Amt nur deine Eltern, da Diese dann weniger Geld erhalten.

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