Ausweispflicht auf Arbeit?

7 Antworten

Das könnte durchaus verpflichtend sein, auch ist eine Weisungsbefügnis nicht unbedingt ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Natürlich, gerade in sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereichen (und dazu zählen bestimmte Bereiche einer Klinik definitiv) muss man ja feststellen können, ob Personen sich dort berechtigt aufhalten oder nicht.

Im Allgemeinen wird ja oft auch durch den Mitarbeiterausweis / Karte die Zutrittsberechtigung geregelt. Wenn du nicht berechtigt bist, öffnet die Tür nicht.


lillyrose91 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:41

Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Das war in keinem besonderen Bereich. Auf dem Gang sind Patienten, Besucher und Mitarbeiter ständig zu sehen.

StefanKlKu  05.09.2024, 16:46
@lillyrose91

Vielleicht hatte er dich zuvor noch nie gesehen, konnte dich nicht zuordnen und hat an deiner (Dienst)Kleidung gesehen, dass du zum Team gehören musst. Daher wollte er sich vielleicht vergewissern, dass du tatsächlich Mitarbeiterin bist, BEVOR du in irgendwelche Bereiche gelangst in denen Fremde sich nicht aufhalten dürfen.

Ja, er darf dich bitten, dich auszuweisen, bzw dich als Mitarbeiterin zu identifizieren

lillyrose91 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:52
@StefanKlKu

Danke dir für deine Antwort. Hatte schon Feierabend und war schon nicht mehr in Dienstkleidung. Befand mich gerade auf dem Weg das Klinikum nach Feierabend zu verlassen. Liebe Grüße. 🙂

lillyrose91 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 18:16
@StefanKlKu

Hab gefragt warum und das ich in den über 6 Jahren noch nie danach gefragt wurde. Er war nicht so nett. Hat sich auch nicht vorgestellt. Er meinte das hat mich nicht zu interessieren und ich soll meinen Ausweis vorzeigen. Er würde meinen Namen sowieso raus finden. Hab gesagt das ich nicht glaube das ich dazu verpflichtet bin. Er meinte doch, das bin ich. Ich hatte nach der Arbeit noch einen Termin und hatte auch keine große Lust mehr zu diskutieren. Also hab ich ihm den Ausweis gezeigt und hab ihm noch einen schönen Tag gewünscht. Aber hat mich halt trotzdem interessiert, ob ich dazu wirklich verpflichtet bin.

Ich würde sagen ja.

Der Arbeitgeber bzw. das Personal muss doch schließlich kontrollieren können, wer sich in seinen Räumlichkeiten aufhält und ob die Person dazu überhaupt berechtigt ist.

Gerade in einer Klinik. Wo ja nicht jeder überall Zugang haben sollte.

Würde sogar sagen, dass dich jeder und nicht nur höher Positionen das von einem Verlangen dürfen.


lillyrose91 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:42

Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Das war in keinem besonderen Bereich. Auf dem Gang sind Patienten, Besucher und Mitarbeiter ständig zu sehen.

Durchaus.

Man muß sich ja vergewissern können, daß Du tatsächlich unternehmenszugehörig bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Leitende Führungsposition. Trägt Verantwortung! Kennt vielleicht nicht jeden.

Ist das ein Problem sich auszuweisen?!


lillyrose91 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:46

Prinzipiell nicht. Aber da da Patienten, Besucher und Mitarbeiter ständig lang laufen und er sich am Anfang nicht vorgestellt hat, ziemlich unfreundlich war und dann meinte ich habe dazu eine Pflicht. Mh. War ja kein Bereich wo nur Mitarbeiter lang laufen dürfen.