Auslandsbank - meldepflicht oder nicht?

4 Antworten

Geht es um ein Tagesgeldkonto? Für ein Tagesgeldkonto im Ausland gilt die Meldepflicht nicht, denn Anleger sind von der Meldepflicht befreit, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht mehr als zwölf Monate beträgt.

Ich bin mir gar nicht sicher, ob es sich dabei überhaupt um eine meldepflichtige Zahlung handelt, weil es bei der Meldepflicht um Zahlungen an / von Ausländern geht. In dem Fall zahlst du ja an dich selbst. Aber selbst wenn - dann melde es halt, wo ist das Problem? Es kommt ohnehin wieder auf ein Konto und ist daher "sichtbar".

Finanztip behauptet, das musst Du nicht melden. Zitat:

Was musst Du nicht melden?

...

Kontoüberweisungen - Du kannst zwischen Deinen eigenen Konten (zum Beispiel Girokonten oder Verrechnungskonten) im Inland und Ausland Geld hin und her überweisen. Das gilt nicht als Geldfluss zwischen zwei Ländern. Überweist Du allerdings von Deinem Konto im Ausland Geld an dort ansässige Menschen oder Unternehmen, musst Du es melden.

Zitat Ende.

Es gibt hier etwas Verwirrung ob 12500 oder 10000. 12500 sind das Limit für Meldungen an die Bundesbank bei Überweisungen (wie gesagt wenn anderes als nur eigene Konten im Spiel sind), und 10000 sind das Limit für Meldungen an den Zoll bei Bargeldmitnahme.

Warum wolltest Du eigentlich lauter Überweisungen an einem Tag vornehmen, warum so eilig? Du kannst doch an auseinanderliegenden Tagen überweisen, oder Du kannst sogar achtmal hinreisen und jedesmal etwas unter 10000 EUR bar mitnehmen.

Die Meldepflicht ist ab 10k Euro oder haben die das mittlerweile endlich erhöht? Mache einfach sicherheitshalber 9900 Euro jeden Tag. Es kommt auf deine Bank drauf an, ob es auffällt oder es denen egal ist.

Woher ich das weiß:Recherche