Aus Versehen illegale Gegenstände bestellt?

5 Antworten

Naja, wenns wirklich auffällt, erfährt das dein Arbeitgeber ja erstmal nicht. Sonst schau zukünftig mal vorher nach, was erlaubt ist. Das Waffengesetz in Deutschland ist wirklich streng. Man macht sich ja schon bald strafbar, wenn man einen Zahnstocher mitnimmt. Zuhause darf man das eine oder andere haben, nur draußen rumlaufen darf man damit nicht.

Das ist das Risiko bei Käufen auf solchen Plattformen. Bei einer Sichtkontrolle hast Du dann ein Problem.

Sollte der Verkäufer die Sendung falsch deklarieren und der Zoll kann aufgrund fehlender/falscher Angaben keine Freigabe erteilen bekommst Du entweder Post vom zuständigen Zollamt in Deiner Nähe oder vom Versanddienstleister der die Zollformalitäten stellvertretend für Dich übernimmt.

In dem Fall hast Du noch die Möglichkeit die Annahme der Sendung zu verweigern, geht dann an den Absender zurück.

Schau unter. Meine Sendung liegt beim Zollamt - was ist zu tun (+)

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc289538bodyText4

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 12:36

Kann ich da jetzt gar nichts mehr machen? Das kann doch nicht sein, dass man in diesem Land bestraft wird, weil man einen Schlüsselanhänger bestellt, weil man nicht von wilden Tieren angefallen werden will beim Campen. Dass man bei offensichtlichen Waffen mal nach Legalität schaut, logisch. Aber bei einem SCHLÜSSELANHÄNGER von SHEIN?? Ganz ehrlich, soll ich jetzt bei jeder Backform und jedem Zahnstocher aus offiziellen online shops schauen ob der legal ist? Ich kann doch jetzt nicht einfach rumsitzen und ggf auf eine Anzeige warten, die mein Leben zerstören könnte

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RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 13:22
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Kann ich mich vorher beim Zoll melden und das anzeigen? Sowas kann doch wirklich mal passieren :( ich hab doch keine Knarre oder ein Samuraischwert bestellt

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Raoul Zanzara, UserMod Light  27.08.2024, 13:52
@RitaRosalia

Selbstanzeige sollte man immer nur nach anwaltlicher Rücksprache machen. Proaktiv kannst Du Dir über die zuständige Anwaltskammer einen Fachanwalt suchen, den Du dann direkt konsultierst falls es zu einer Anzeige kommen sollte.

Ich würde mich deswegen nicht weiter verrückt machen.

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Gegen welche Tiere soll "ein bisschen Pfefferspray" nicht helfen? Das gleiche Zeug wird auch gegen Bären verwendet! 🤦‍♂️

Kannst nur noch eines machen, zur Polizei gehen. Selbst wenn es eine Strafe nach sich ziehen würde, so wirkt das Geständnis und das du vorher zur Polizei gehst, Strafmildernd.


RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 13:38

Ja nur dass man das nicht mitnehmen darf, so eine Affenfaust aber schon. Ich wusste halt nicht, dass das nen rechtlichen Unterschied wegen dieser verschissenen Kugel macht

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RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 15:33
@SirAndiusNr2

Komm mir nicht so blöd von oben... Ich mache die Gesetze im Ausland nicht

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SirAndiusNr2  27.08.2024, 17:25
@RitaRosalia

Zuerst heißt es, das Pfefferspray bei den Tieren nicht hilft.

Dann willst du dich mit einem Schlüsselanhänger (wie du es so schön nennst) gegen Bestien verteidigen, wo Pfefferspray angeblich wirkungslos ist.

Dann auf einmal ist es dort verboten.

Was soll ich davon halten?

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RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 20:13
@SirAndiusNr2

Weiß ich doch nicht, was du davon halten sollst. Geht mich auch nichts an. Wenn das Spray nunmal nicht mitgeführt werden darf, nach meinem letzten Stand so eine Affenfaust aber schon (dass das nur die ohne Kugel betrifft, habe ich erst im Nachhinein erfahren), schien mir das eine gute Lösung. Weiß allerdings nicht, warum ich mich hier vor dir rechtfertigen muss

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RitaRosalia 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 14:23
@SirAndiusNr2

Unglaublich, wie arrogant und fernab der Realität manche Menschen sind. Aber naja gut, Männer halt

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Dadurch verlierst deinen Job nicht.

Das gibt nur 30 Tagessätze ca.

Ja, aber da kommst nicht raus, wenn es wirklich verboten ist und sie es finden.

Dann wirst bestraft. Mit 30 TS.


RitaRosalia 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 12:19

Bin beim Bund, deshalb hab ich da Angst

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158cmJockey  27.08.2024, 12:20
@RitaRosalia

Nein, ab 91 Tagessätzen bist du vorbestraft.

Das gibt 30 oder so als Ersttäter.

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Sollte es der Zoll abfangen, wirst du eine Strafanzeige erhalten, wenn verbotene Gegenstände vorliegen.
Du musst dann mit hohen Strafe rechnen.

lg


158cmJockey  27.08.2024, 12:19

Nein, eben nicht.

Die Strafe ist sehr gering.

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HfPol110  27.08.2024, 12:34
@158cmJockey

Nein, tatsächlich ist sie das im Vergleich zu anderen Straftaten nicht.

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