Aus EU nach DE, doch nicht krankenversichert?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entscheidend ist, ob du den Wohnsitz schon in Deutschland hast und nicht mehr über deine vorherige Krankenkasse (in deinem Herkunftsland) versichert bist.

In Deutschland haben wir Versicherungspflicht. Das trifft auch dann zu, wenn du noch keinen Arbeitgeber hast. Du kannst dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl freiwillig versichern, bis du die Beschäftigung aufnimmst.

Tust du es nicht, ist die Krankenkasse bei Anmeldung durch deinen Arbeitgeber verpflichtet, die Vorversicherungszeit zu prüfen. Spätestens dann fällt auf, dass du eine Zeit lang nicht versichert warst, aber schon in DE gewohnt hast.

Die Krankenkasse muss dann die Mitgliedschaft rückwirkend verlegen und bis zum Beschäftigungsbeginn Beiträge erheben.


Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:23

Danke. Werde wsl mich erst ab 01.10 melden

Wenn ich mich bei zb früheren KK versichern lassen würde, müsste ich ja zahlen obwohl ich kein Einkommen habe...

okieh56  05.09.2024, 12:25
@Bwkdkwkfjdne

Du stellst einen Antrag auf einkommensabhängige Einstufung. Dann zahlst du den Mindestbeitrag von ca. 220 € (je nach Zusatzbeitrag unterschiedlich).

Ich würde an deiner Stelle erst einmal einen Minijob annehmen.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:27
@okieh56

Den Betrag müsste ich auch ohne Job zahlen?

War davor in DE Familienversichert und dann bei Job immer noch aber habe selber Beitrag gezahlt. Doch mein Vater ist jetzt ALG II und weiß nicht ob ich da weiterversichert sein kann...

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:28
@okieh56

Naja Minijob hilft mir nicht viel, weil ich das Geld + KV brauche 😪

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:55
@schonen

Haha nein habe ja schon fast Job 🤣würde nie Bürgergeld nehmen

okieh56  05.09.2024, 13:13
@Bwkdkwkfjdne

Wenn dein Vater in DE gesetzlich versichert ist und du das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du bei ihm in die Familienversicherung. Das geht auch neben einem Minijob und sogar rückwirkend.

Stell einfach einen Antrag bei seiner Krankenkasse.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 13:14
@okieh56

Danke habe auch gerade angerufen und die sagten mir, dass ich wieder zurück kann und auch 2/3 Wochen ohne KV bis ich job habe, keine strafe zahlen muss

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 13:15
@okieh56

Das heißt wenn ich älter als 23 jahre bin, muss ich mehr bezahlen wenn ich arbeite?

okieh56  05.09.2024, 13:17
@Bwkdkwkfjdne

Nein. Das heißt nur, dass du dann keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung hast und dich ggf. freiwillig versichern musst, bis du eine Beschäftigung aufnimmst.

Es gibt aber eine Übergangsfrist nach § 19 SGB V von 1 Monat. Wenn diese Frist zwischen zwei Pflichtversicherungen nicht überschritten wird, musst du keine Beiträge zahlen. Ob das so ist, prüft die Krankenkasse.

Deshalb hast du die Auskunft bekommen, dass 2 - 3 Wochen kein Problem ist.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 13:45
@okieh56

Ach super!!!! Wow einen Monat. Reicht total vielen Dank.

DerHans  06.09.2024, 11:54
@Bwkdkwkfjdne

Ohne Einkommen müsstest du den Mindestbeitrag zahlen (ca 220 €) Das musst du aber nachweisen, dass du ohne Einkommen bist.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:56
@DerHans

Ja leicht wenn ich kein Job habe und neues Konto dann auch leer ist 🤣

DerHans  06.09.2024, 11:57
@Bwkdkwkfjdne

Es gibt auch Menschen mit Kapitaleinkünften und/oder Mieteinnahmen.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:21
@DerHans

Geht nur über meine Eltern sowieso die mir eh fast nichts geben 🤣😔

DerHans  06.09.2024, 12:23
@Bwkdkwkfjdne

Von Strafe ist ja auch nicht die die Rede. Wenn du aber wieder in Deutschland lebst, bist du versicherungspflichtig. es werden eben Beiträge fällig. Wenn du zu deinen >Eltern ziehst, und noch NICHT 23 bist, ist die Familienversicherung möglich.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:43
@DerHans

Ist es auch möglich wenn ich alleine lebe und 22 bin wieder in Familienversicherung zurück?

DerHans  06.09.2024, 12:44
@Bwkdkwkfjdne

So lange du KEIN Einkommen hast, ist die Familienversicherung sogar vorrangig.

okieh56  06.09.2024, 12:47
@Bwkdkwkfjdne

Ja. Der Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 (2) 2. SGB V besteht für Stellenlose bis zum 23. Lebensjahr - unabhängig davon, ob du im Haushalt deiner Eltern lebst.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 16:49
@okieh56

Wollte euch beiden eig hilfreichste Antwort geben, dann aber dir weil du Level 58 bist und er höher 🤣dir auch danke