Auhebungsvertrag?

1 Antwort

ist der Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag im eingescannten Form und per E-mail geschickt schon gültig bzw. wirksam ? .

Nur, wenn ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und per Post zurückgeschickt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.