Auhebungsvertrag?
Hallo ,
ist der Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag im eingescannten Form und per E-mail geschickt schon gültig bzw. wirksam ? . Ich war ein bisschen zu schnell mit einer (§) im Auflösungsvertrag . Der Arbeitsgeber hat mir noch den per Post im Originalform geschickt , es ist aber von mir noch nicht unterschrieben worden .
LG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht, Recht
ist der Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag im eingescannten Form und per E-mail geschickt schon gültig bzw. wirksam ? .
Nur, wenn ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und per Post zurückgeschickt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.