Aufstocken des Hauses der Oma?
Folgende Situation, meine Freundin und ich, möchten gerne das Haus Ihrer Oma aufstocken ohne dass das Grundstück oder das Haus an meine Freundin überschrieben wird.
Wir werden ein eigenen Eingang haben, so dass quasi eine ganz neue Wohnung auf dem Haus der Oma entsteht. Laut Bank stellt das kein Problem dar, solang festgehalten wird, dass die Oma Ihr okay gibt, dass auf dem Haus und Ihrem Grundstück ein weiterer Stock gebaut werden darf. Allerdings muss natürlich festgehalten werden, dass alles was neu auf dem bereits stehenden Haus gebaut wird, unser Eigentum ist und der Bank als Sicherheit für den Kredit gegeben wird.
Jetzt ist unsere Frage, wird sowas im Grundbuch festgehalten, oder müssen wir uns an einen Notar wenden der dafür einen gesonderten Vertrag aufsetzt?
Ich hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich gestellt und uns kann hier weitergeholfen werden.
7 Antworten
Hallo,
wenn das Gebäude aus zwei abgeschlossenen Wohnungen besteht, kann man getrennte Grundbücher als Wohnungseigentum anlegen, die dann auch getrennt belastet werden können.
Dazu berät dich jeder Notar.
Eine Überlegung könnte auch sein, die Oma überträgt der Freundin das Grundstück und bekommt im Gegenzug ein Wohnrecht eingeräumt.
Jetzt ist unsere Frage, wird sowas im Grundbuch festgehalten, oder müssen wir uns an einen Notar wenden der dafür einen gesonderten Vertrag aufsetzt?
Gar nicht, da der weitere Stock automatisch in das Eigentum der Oma als Grundstückseigentümerin übergeht. In das Grundbuch werden Baulichkeiten sowieso nicht eingetragen.
Das heißt auch, dass ihr nicht Eigentümer des Stockwerkes sein könnt, außer ihr teilt das gesamte Grundstück in Wohnungseigentum auf. Des Weiteren würde die Oma voll dinglich für eure Verbindlichkeiten haften.
Nachtrag: Da du von einem Architekten sprichst, der irgendwelche Anträge gestellt hat, gehe ich davon aus, dass ihr das Grundstück in WEG aufteilt. Anders wird es auch nicht funktionieren.
Bildet Wohnungs-/Teileigentum (2 Eigentumswohnungen), sodass Ihr die Aufstockung bekommt und Oma EG + Garten behält. Dann gibt es auch keine Problem mit der Beleihung.
So einfach ist das nicht. Wenn dein Freund tatsächlich Architekt ist, sollte er dir dies erklären können.
Zunächst gilt, dass Grund und Boden anzieht. Bedeutet die Oma bleibt immer Eigentümer, muss der Belastung zustimmen, ihr seid Darlehensnehmer und könntet mit Oma separat noch einen Vertrag über die schuldrechtliche Seite machen.
Stirbt Oma geht das Haus mit eurem Aufbau in die Erbmasse- kein guter Plan.
Wenn Oma das Haus nicht an die Freundin oder das Elternteil der Freundin übertragen will, kann dies nur über Wohnungseigentum geregelt werden. Ihr benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, eine Teilungserklärung und dann kann Oma euch eine Miteigentumsanteil das Obergeschoss gemäß Aufteilungsplan übertragen. Sinnigerweise nur der Freundin. Ändert aber auch die Finanzierung, muss mit der Bank geklärt werden. Die Bank kann dann nur noch auf euer Obergeschoss zurückgreifen und nicht auf Omas Wohnung.
Ob der Plan jetzt besser ist? WEG mit nur 2 Eigentümer finde ich immer bescheiden. Dann hat einer die Mehrheit und entscheidet über Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum (zB Dach, Außenanstrich....)
Es gibt ein Grundbucheintrag, ist aber keine große Sache. Nachdem du es abbezahlt hast wird der auch gelöscht.
Aufstocken ist nicht immer so einfach, hat das schon ein Architekt/Statiker sich mal genauer angesehen? Was sagt der Bebauungsplan dazu?
Wollte mir ein Dachboden Kaufen und als Wohnung ausbauen. Technisch ist das absolut kein Problem für mich. Der hatte sogar eine super Höhe, so das man die Kniehöhe nicht abheben musste. Aber der behördliche Aufwand ist einfach Irre, das war zuviel für mich.
Das klärt glücklicherweise alles unser Architekt für uns. Falls der Antrag so nicht durchgeht müssen wir den Bauplan natürlich auch nochmal anpassen. Wir hoffen einfach das es so durchgeht, aber unser Architekt war da sehr zuversichtlich.
Ja, glücklicherweise ist mein bester Freund Architekt.
Der hat sich das schon angeschaut und auch schon ein Bauantrag erstellt, diesem muss jetzt nur noch stattgegeben werden und sobald der Eintrag im Grundbuch hinterlegt wurde sollte unserem Plan nichts mehr im Wege stehen. :)
Vielen Dank für die Antwort!