Aufstocken des Hauses der Oma?

7 Antworten

Hallo,

wenn das Gebäude aus zwei abgeschlossenen Wohnungen besteht, kann man getrennte Grundbücher als Wohnungseigentum anlegen, die dann auch getrennt belastet werden können.

Dazu berät dich jeder Notar.

Eine Überlegung könnte auch sein, die Oma überträgt der Freundin das Grundstück und bekommt im Gegenzug ein Wohnrecht eingeräumt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jetzt ist unsere Frage, wird sowas im Grundbuch festgehalten, oder müssen wir uns an einen Notar wenden der dafür einen gesonderten Vertrag aufsetzt?

Gar nicht, da der weitere Stock automatisch in das Eigentum der Oma als Grundstückseigentümerin übergeht. In das Grundbuch werden Baulichkeiten sowieso nicht eingetragen.

Das heißt auch, dass ihr nicht Eigentümer des Stockwerkes sein könnt, außer ihr teilt das gesamte Grundstück in Wohnungseigentum auf. Des Weiteren würde die Oma voll dinglich für eure Verbindlichkeiten haften.

Nachtrag: Da du von einem Architekten sprichst, der irgendwelche Anträge gestellt hat, gehe ich davon aus, dass ihr das Grundstück in WEG aufteilt. Anders wird es auch nicht funktionieren.

Bildet Wohnungs-/Teileigentum (2 Eigentumswohnungen), sodass Ihr die Aufstockung bekommt und Oma EG + Garten behält. Dann gibt es auch keine Problem mit der Beleihung.

So einfach ist das nicht. Wenn dein Freund tatsächlich Architekt ist, sollte er dir dies erklären können.

Zunächst gilt, dass Grund und Boden anzieht. Bedeutet die Oma bleibt immer Eigentümer, muss der Belastung zustimmen, ihr seid Darlehensnehmer und könntet mit Oma separat noch einen Vertrag über die schuldrechtliche Seite machen.

Stirbt Oma geht das Haus mit eurem Aufbau in die Erbmasse- kein guter Plan.

Wenn Oma das Haus nicht an die Freundin oder das Elternteil der Freundin übertragen will, kann dies nur über Wohnungseigentum geregelt werden. Ihr benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, eine Teilungserklärung und dann kann Oma euch eine Miteigentumsanteil das Obergeschoss gemäß Aufteilungsplan übertragen. Sinnigerweise nur der Freundin. Ändert aber auch die Finanzierung, muss mit der Bank geklärt werden. Die Bank kann dann nur noch auf euer Obergeschoss zurückgreifen und nicht auf Omas Wohnung.

Ob der Plan jetzt besser ist? WEG mit nur 2 Eigentümer finde ich immer bescheiden. Dann hat einer die Mehrheit und entscheidet über Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum (zB Dach, Außenanstrich....)

Es gibt ein Grundbucheintrag, ist aber keine große Sache. Nachdem du es abbezahlt hast wird der auch gelöscht.

Aufstocken ist nicht immer so einfach, hat das schon ein Architekt/Statiker sich mal genauer angesehen? Was sagt der Bebauungsplan dazu?

Wollte mir ein Dachboden Kaufen und als Wohnung ausbauen. Technisch ist das absolut kein Problem für mich. Der hatte sogar eine super Höhe, so das man die Kniehöhe nicht abheben musste. Aber der behördliche Aufwand ist einfach Irre, das war zuviel für mich.


Bono17 
Beitragsersteller
 07.03.2021, 15:57

Ja, glücklicherweise ist mein bester Freund Architekt.

Der hat sich das schon angeschaut und auch schon ein Bauantrag erstellt, diesem muss jetzt nur noch stattgegeben werden und sobald der Eintrag im Grundbuch hinterlegt wurde sollte unserem Plan nichts mehr im Wege stehen. :)

Vielen Dank für die Antwort!

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SirAndiusNr2  07.03.2021, 16:00
@Bono17

Bitte bitte.

Ist doch Wahnsinn was die alles verlangen und was es für Auflagen es gibt.

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Bono17 
Beitragsersteller
 07.03.2021, 16:11
@SirAndiusNr2

Das klärt glücklicherweise alles unser Architekt für uns. Falls der Antrag so nicht durchgeht müssen wir den Bauplan natürlich auch nochmal anpassen. Wir hoffen einfach das es so durchgeht, aber unser Architekt war da sehr zuversichtlich.

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