Aufstiegsbafög zurückzahlen?

1 Antwort

Hallo,

bei nicht bestandenen Prüfungen musst du das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen, aber nur den Betrag, den du bis dahin erhalten hast. Beachte, dass es auch Rückzahlungsregelungen gibt, falls du das Studium erfolgreich abschließt.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)