Aufstieg A1 zu A2 vor dem Ende der 2 Jahre?

2 Antworten

Ist nur ne Geldsache:

2 Optionen:

1. Sofort machen

Dann kannst du nicht die vollen Vorteile der aufstiegsprüfung, welche erst nach zweijährigem Besitz des a1s gilt, nutzen.

2. Warten

Dann kannste die aufstiegsprüfung machen.

Aufstiegsprüfung = weniger pflichtstunden


Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:14

Du hast die Frage nicht verstanden…

Leandro864  11.09.2024, 11:19
@Arhumbus

Doch aber wenn du so schnell wie möglichst machen willst, musst du zahlen, sonst warten. Der fahrlerer darf dich meines Wissens nach nicht für was ausbilden, was du (noch) nicht absolvieren darfst.

Ansonsten ruf doch einfach bei deiner fahrschule an und frag da nach

Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:20
@Leandro864

“bei meiner Frage gehts darum, wann genau ich in die Prüfung darf. 

die 2 Jahre A1 sind Anfang November erreicht. 

Darf ich die Prüfung erst Anfang November antreten oder bereits 1 Monat davor ?“

Es geht ausschließlich um den vereinfachten aufstieg.

Leandro864  11.09.2024, 11:22
@Arhumbus

Okay, dann ist das jetzt klargestellt, sorry für das Missverständnis.

Ich würde einfach die fahrschule kontaktieren, ich mein die sind die Profis

Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:23
@Leandro864

Das war auch mein Plan bloß hatte mein Fahrlehrer offensichtlich auch nicht so ganz Ahnung

Leandro864  11.09.2024, 11:27
@Arhumbus

Wo ist es denn bitte offensichtlich gewesen das der Fahrlehrer keine Ahnung hatte?

Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:27
@Leandro864

an der Stelle als er meinte „Ich habe keine Ahnung“

Du könntest 1monat vorher die Prüfung ablegen, aber erst nach genau 2 Jahren auch a2 fahren


Leandro864  11.09.2024, 11:13

Ne, du darfst ja auch ohne a1 mit 18 direkt den a2 machen

Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:16
@Leandro864

Darum geht es in der Frage auch überhaupt nicht

Leandro864  11.09.2024, 11:20
@Arhumbus

Du schriebst doch in deiner Frage, wann du genau deinen Aufstieg machen darfst. Die Prüfung darfst du auch jetzt schon machen, kostet halt nur mehr.

Arhumbus 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:22
@Leandro864

Nein. Nicht wann genau.

In der Frage steht ob die Prüfung erst nach den 2 Jahren oder bereits 1 Monat zuvor absolviert werden darf.
Les die Frage korrekt oder lass es einfach.

Leandro864  11.09.2024, 11:26
@Arhumbus

Okay sorry das ich helfen wollte...

Ich fand deine Frage nicht 100%ig formuliert und wollte mit meiner Antwort helfen. Musst nicht gleich pampig werden.

Dennoch bin ich der Ansicht, dass die prüfungsvorrazssetzungen die 2 Jahre a1 sind. Ich glaub des ist wie die übungsstunden veranschlagt, da kannste auch nicht die Prüfung zuerst und dann die fahrstundne nehmen.