Aufstieg A1 zu A2 vor dem Ende der 2 Jahre?
Hallo.
Ich besitze eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 und möchte so schnell wie möglich den Aufstieg zu A2 machen.
Volljährig bin ich bereits.
bei meiner Frage gehts darum, wann genau ich in die Prüfung darf.
die 2 Jahre A1 sind Anfang November erreicht.
Darf ich die Prüfung erst Anfang November antreten oder bereits 1 Monat davor ?
Danke.
2 Antworten
Ist nur ne Geldsache:
2 Optionen:
1. Sofort machen
Dann kannst du nicht die vollen Vorteile der aufstiegsprüfung, welche erst nach zweijährigem Besitz des a1s gilt, nutzen.
2. Warten
Dann kannste die aufstiegsprüfung machen.
Aufstiegsprüfung = weniger pflichtstunden
Doch aber wenn du so schnell wie möglichst machen willst, musst du zahlen, sonst warten. Der fahrlerer darf dich meines Wissens nach nicht für was ausbilden, was du (noch) nicht absolvieren darfst.
Ansonsten ruf doch einfach bei deiner fahrschule an und frag da nach
“bei meiner Frage gehts darum, wann genau ich in die Prüfung darf.
die 2 Jahre A1 sind Anfang November erreicht.
Darf ich die Prüfung erst Anfang November antreten oder bereits 1 Monat davor ?“
Es geht ausschließlich um den vereinfachten aufstieg.
Okay, dann ist das jetzt klargestellt, sorry für das Missverständnis.
Ich würde einfach die fahrschule kontaktieren, ich mein die sind die Profis
Das war auch mein Plan bloß hatte mein Fahrlehrer offensichtlich auch nicht so ganz Ahnung
Wo ist es denn bitte offensichtlich gewesen das der Fahrlehrer keine Ahnung hatte?
an der Stelle als er meinte „Ich habe keine Ahnung“
Du könntest 1monat vorher die Prüfung ablegen, aber erst nach genau 2 Jahren auch a2 fahren
Das ist richtig, wäre aber dumm mindestens 1000€ wegzuschmeißen
Darum geht es in der Frage auch überhaupt nicht
Du schriebst doch in deiner Frage, wann du genau deinen Aufstieg machen darfst. Die Prüfung darfst du auch jetzt schon machen, kostet halt nur mehr.
Nein. Nicht wann genau.
In der Frage steht ob die Prüfung erst nach den 2 Jahren oder bereits 1 Monat zuvor absolviert werden darf.
Les die Frage korrekt oder lass es einfach.
Okay sorry das ich helfen wollte...
Ich fand deine Frage nicht 100%ig formuliert und wollte mit meiner Antwort helfen. Musst nicht gleich pampig werden.
Dennoch bin ich der Ansicht, dass die prüfungsvorrazssetzungen die 2 Jahre a1 sind. Ich glaub des ist wie die übungsstunden veranschlagt, da kannste auch nicht die Prüfung zuerst und dann die fahrstundne nehmen.
Du hast die Frage nicht verstanden…