Aufsichtspflicht bis wann?
Einige Jugendliche haben bei uns in der Wildnisschule Survivalskills Trainiert und möchten jetzt den ultimativen Test ihrer Fähigkeiten angehen. Sie wollen 2 Nächte lang draußen schlafen und in einem Wald 800ha (genehmigung haben wir bereits) übernachten.
Es stellt sich nur mehr die Frage nach der Aufsichtspflicht, ihnen ist es wichtig keinen Erwachsenen dabei zu haben. Aber darf unser Verein das überhaubt? Die Jugendlichen sind zwischen 13-17 Jahren. Rechtslage ist Österreich.
Ich habe im ABGB gesucht aber da nichts eindeutiges gefunden.
2 Antworten
In Deutschland wäre es nicht zulässig.
In D wäre es die Entdcheidung der Eltern. Und dabei kommt es stark auf die Jugendlichen an, wieweit man denen traut. Meinen Töchtern hätte ich es mit 13 erlaubt. Die sind mit 18 ein Jahr nach Australien gegangen, da ist es doch nur gut, wenn man weiß, was man schaffen kann.