Aufsatz für die schule babyklappe?
Hallo. Sorry für den langen Text. Ich muss für die Schule einen Aufsatz schreiben über die Babyklappe; ich habe schon eine pro und contra Liste angefertigt, die Funktion der Abgabe.
Jetzt sitze ich hier und überlege, googeln war nicht sehr hilfreich; die Mütter gehen ja wahrscheinlich dorthin nach einer versteckten Schwangerschaft. Und Geburt.
Was wäre aber, wenn diese Frau Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt hatte und dann ihr Kind alleine gebährt und dort hineinlegt? Der Frauenarzt dürfte doch mitbekommen, dass keine Entbindung stattgefunden hat; wird er diese Frau bei der Polizei anzeigen? Oder verfolgen, warum keine Geburt stattgefunden hat? Oder muss er sich an seine Schweigepflicht halten? Und auch die Krankenkasse wird von der nie stattgefundenen Geburt wissen, was tut diese?
Oder die Frau hat ganz normal in einer Klinik ihr Kind bekommen und legt es dort Tage oder Wochen später rein. Dieses Kind wäre ja im System. Wie verhält es sich da? Die Mutter bekommt dann ja auch Kindergeld, vielleicht Erziehungsgeld. Und was ist mit dem Vater, der vielleicht nicht weiß, dass die Mutter das Baby da hineinlegte?
1 Antwort
Also der normale Frauenarzt hat mit der Geburt garnichts zu tun.
Und eine Geburt hat ja stattgefunden sonst gäbe es ja kein Baby.
Die Mutter kann das Kind jederzeit auch nach einer normalen Geburt abgeben. Leistungen für das Kind kann sie dann natürlich keine beantragen.
Das Kind in eine Babyklappe zu legen ist an sich ja nicht strafbar.
Babyklappen befinden sich in einer juristischen Grauzone.
Hier sind die einzelnen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nachzulesen:
Eine Babyklappe ist keine Möglichkeit, sein nun (aus welchen Gründen auch immer) doch nicht gewolltes Wochen, Monate oder gar Jahre altes Kind abzugeben. Dann wendet man sich an das Jugendamt für Hilfsangebote oder ein Adoptionsverfahren.
In eine Babyklappe kann ein Neugeborenes gelegt werden, dass nach verheimlichter Schwangerschaft und bei einer Alleingeburt zur Welt kam und dessen Geburt nicht z.B. durch eine Hebamme oder auch eine andere beteiligte Person (jeder Bürger in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, der betreffenden Behörde eine Geburt zur Kenntnis zu bringen!) binnen einer Woche angezeigt wurde.
Entbindet eine Frau also in einem Kranken- oder Geburtshaus oder in Begleitung einer Hebamme zu Hause, ist die Geburt und damit das Kind im "System" drin und kann nicht einfach unbemerkt abgegeben werden und Elternpflichten verschwinden nicht einfach.
Man muss ja nicht im Krankenhaus entbinden. Man kann auch zuhause entbinden. Dann bekommt der Frauenarzt ja auch keinen Brief.
Die Geburt hat mit dem Frauenarzt wie gesagt nichts zu tun.
Aber der Frauenarzt macht doch die Vorsorge und wird doch sicher von der Geburt eigentlich vom Krankenhaus informiert? Diese Mitteilung wird er dann ja nicht bekommen und wird sich fragen, warum.