Aufsatz für die schule babyklappe?

1 Antwort

Also der normale Frauenarzt hat mit der Geburt garnichts zu tun.

Und eine Geburt hat ja stattgefunden sonst gäbe es ja kein Baby.

Die Mutter kann das Kind jederzeit auch nach einer normalen Geburt abgeben. Leistungen für das Kind kann sie dann natürlich keine beantragen.

Das Kind in eine Babyklappe zu legen ist an sich ja nicht strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

isebise50  27.08.2024, 09:15

Babyklappen befinden sich in einer juristischen Grauzone.

Hier sind die einzelnen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nachzulesen:

https://www.hwr-berlin.de/fileadmin/portal/Dokumente/Fachbereiche-Institute/FB4/Forschung/FB-4-Heft-2014-02.pdf

Eine Babyklappe ist keine Möglichkeit, sein nun (aus welchen Gründen auch immer) doch nicht gewolltes Wochen, Monate oder gar Jahre altes Kind abzugeben. Dann wendet man sich an das Jugendamt für Hilfsangebote oder ein Adoptionsverfahren.

In eine Babyklappe kann ein Neugeborenes gelegt werden, dass nach verheimlichter Schwangerschaft und bei einer Alleingeburt zur Welt kam und dessen Geburt nicht z.B. durch eine Hebamme oder auch eine andere beteiligte Person (jeder Bürger in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, der betreffenden Behörde eine Geburt zur Kenntnis zu bringen!) binnen einer Woche angezeigt wurde.

Entbindet eine Frau also in einem Kranken- oder Geburtshaus oder in Begleitung einer Hebamme zu Hause, ist die Geburt und damit das Kind im "System" drin und kann nicht einfach unbemerkt abgegeben werden und Elternpflichten verschwinden nicht einfach.

Mango358 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 02:26

Aber der Frauenarzt macht doch die Vorsorge und wird doch sicher von der Geburt eigentlich vom Krankenhaus informiert? Diese Mitteilung wird er dann ja nicht bekommen und wird sich fragen, warum.

Jana174923  27.08.2024, 02:28
@Mango358

Man muss ja nicht im Krankenhaus entbinden. Man kann auch zuhause entbinden. Dann bekommt der Frauenarzt ja auch keinen Brief.

Die Geburt hat mit dem Frauenarzt wie gesagt nichts zu tun.