Aufhebungsvertrag bekommen?

4 Antworten

Du solltest prüfen, ob du gegen den Arbeitgeber über die Lohnzahlung bis zum 30.09.2024 hinaus noch Ansprüche hast (Überstunden, Urlaub, Auslagenerstattung, etc.). Die verfallen nämlich sonst.

ACHTUNG: Absatz 2 kann problematisch werden: Die Lohnzahlung bis zum 30.09. ist klar, aber bitte prüfe unbedingt, ob es noch weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Stundenkonto, Mehrarbeitszuschläge, Urlaubstage usw) gibt.

Ansonsten geht dir hier evtl einiges durch die Lappen!

Hast du schon einen neuen Job? Falls nicht, solltest du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Willst du deinen jetzigen Job kündigen, kündige ihn fristgerecht und schicke die Kündigung per Brief als Einschreiben an den Arbeitgeber.


Celex1678 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:29

meine frage ist was genau steht da habe ich also anspruch auf meine gleitzeit und urlaubstage

Celex1678 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:28

ja ich habe schon bin pbernommen worden

Ich habe das jetzt nicht gelesen. Aber nicht du sondern der Arbeitgeber muss dir kündigen, wenn er dich nicht mehr haben will. Mit Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages gibts du unter Umständen nicht nur jedes Anrecht auf Schadensersatz oder Auszahlung von Lohnrückständen auf, sondern wirst beim Arbeitsamt für ein paar Monate gesperrt, ehe du Arbeitslosengeld bekommst.

Es kommt sehr auf den Inhalt dieses Vertrages an.

Melde dich hier an: https://www.arbeitnehmerhilfe.de/index.html
Das kostet lediglich 40 Euro im Jahr und dort guckt sich ein Anwalt dieses Dokument an und dann wirst du angerufen und kannst deine Fragen dazu stellen.
Das geht alles recht zügig über deren Webseite, email und Telefon.


diewoelfin0815  10.09.2024, 19:14
Ich habe das jetzt nicht gelesen. 

Das nächste Mal solltest Du vielleicht besser doch erst alles lesen, bevor Du einen unnötigen Roman schreibst.

Der FS will selbst dort zum Ende dieses Monats weg, weil er bereits eine neue Stelle hat, aber vergaß, rechtzeitig zu kündigen. Dieser Aufhebungsvertrag war daraufhin das Gegenangebot des Arbeitgebers.