Arbeitsrecht Frage zu Freistellung?
Hallo, ich weiß ohne alle Verträge vorliegen zu haben ist’s schwer zu beantworten aber ich bin gerade so sauer und vllt kann mir hier jemand ein wenig helfen.
Ich wurde Anfang August betriebsbedingt gekündigt und es hieß direkt danach dass ich freigestellt bin bis Ende Oktober. Mir wurde auch ein Abwicklungsvertrag gesendet aber diesen hab ich nicht unterschrieben und Klage eingereicht. Meine TL hat mir direkt nach dem Gespräch auch eine Nachricht gesendet dass ich nicht mehr arbeiten muss und freigestellt bin und sie mir viel Glück wünscht. Aus allen relevanten Systemen wurde ich direkt entfernt (bevor ich die Kündigung überhaupt in den Händen hatte).
Nun hat die Firma natürlich von der Klage mitbekommen. Abfindung wird es keine große geben da die Firma pleite ist - schade aber gut dann ists halt so. Nun hat der Anwalt der Firma mich telefonisch um einen Termin gebeten. Ich könnte eine kleine Abfindung bekommen aber ich hätte ja nun den August nicht gearbeitet und Lohn erhalten und das soll mir nun verrechnet werden so dass ich während meiner Freistellung nun für den September kein Geld erhalten soll da ich „rechtswidrig nicht bei der Arbeit erschienen bin“. Ich habe während den letzen Wochen kein einziges Mal die Aufforderung vom AG erhalten wo ich denn wäre oder eine Abmahnung aufgrund meines Nicht-Erscheinens erhalten. Darf er mir einfach das Gehalt für den August verweigern?
kann nicht einschätzen ob das nur ne Taktik ist um mich einzuschüchtern. Kann erst morgen mit jemanden vom Fach sprechen. Drehe aber gerade halb durch weil ich auf mein Gehalt angewiesen bin.
reichen diese Infos ? Kennt sich da wer allgemein aus. Sorry hoffe der Text ist verständlich!
2 Antworten
Wenn du unwiderruflich freigestellt wurdest, also von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden bist, bleibt dein Arbeitgeber gemäß § 615 BGB verpflichtet, das vereinbarte Gehalt weiterzuzahlen, auch wenn du nicht arbeitest. Die Mitteilung deiner Teamleiterin und die Tatsache, dass du aus den Systemen entfernt wurdest, sprechen dafür, dass eine solche Freistellung vorliegt.
Da du den Abwicklungsvertrag nicht unterschrieben hast, gilt dein Arbeitsvertrag weiterhin, und die gesetzlichen Regelungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greifen. De Arbeitgeber kann das Gehalt für den August nicht verweigern, wenn er dich freigestellt hat, da du dadurch nicht unentschuldigt gefehlt hast.
Sollte der Arbeitgeber dir drohen, das Gehalt für den August nicht zu zahlen, könnte dies eine unzulässige Einschüchterungstaktik darstellen. Nach § 615 BGB steht di das Gehalt auch während der Freistellung zu, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde und du keine Aufforderung zur Arbeitsaufnahme erhalten hast.
Es ist ratsam, vor weiteren Schritten Rücksprache mit einem Anwalt zu halten und keine Vereinbarungen zu unterschreiben, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen. Dein anwalt wird dir konkret sagen können, welche Ansprüche du hast und wie du gegen die Forderungen des Arbeitgebers vorgehen kannst.
Wenn du Kündigungsschutzklage einreichst musst du deine Arbeitskraft trotz Freistellung täglich anbieten um weiter Anspruch auf den Lohn in der Zeit bis Abschluss der Klage zu haben (anbieten ist das Zauberwort).
Und wenn du nur täglich eine Mail schreibst "ich stehe morgen zur Verfügung, sagt mir bis x Uhr Bescheid ob ich physisch da sein soll" oder du jeden Tag einmal an die Türe klopfst. Das ist sehr bitter, aber hier ist Passivität massiv nachteilig.
Zudem scheinst du keinen Nachweis zu haben, dass du bezahlt freigestellt worden bist (zusätzlich zum oberen Teil)
Beachten Sie: Bei einer Arbeitgeberkündigung bedarf es nicht einmal mehr eines wörtlichen Arbeitsangebots des Arbeitnehmers, weil .....
Zitat Ende
Steht in deinem Link.....