Arbeitsrecht?

10 Antworten

Ein unbefristeter Vertrag im Rahmen de Paragraph 15 Abs. 6 TzBfG kommt nur zustande, wenn nach Ende der Befristung eine Weiterarbeit mit Wissen des Arbeitgebers erfolgt und dieser nicht unverzüglich der Weiterarbeit widerspricht. "Mit Wissen" ist hier das Entscheidende. Das heißt, dass ein einfaches Weiterarbeiten oder Einstechen in die Zeiterfassung des Arbeitnehmers nicht ausreicht, dass dies im Wissen des Arbeitgebers passiert. Dies wäre dann nur einseitig. Es muss aber vielmehr vom Arbeitnehmer vorgenommen werden und im Wissen des Aebeitgebers auch geschehen.

Nein, dass ist klar geregelt. Erst wenn du mehrere Stunden / mehrere Tage weiter arbeiten würdest käme per Gesetz ein unbefristeter Vertrag zustande.

Dazu hab ich folgende Eigenerfahrung: Als mein Arbeitsvertrag an der Uni endete, war mein Ex-Chef so nett mir zu erlauben, dass ich weiterhin mein Büro nutzte. Er stellte mir sogar für die Zeit (2 1/2 Jahre) ein Zeugnis als Gastwissenschatler aus. Dann bekam ich da wieder eine Stelle und war danach wieder ohne Arbeitsvertrag, und auf einmal durfte ich da nicht mehr 'rein. Warum? In der Zwischenzeit hatte ein as*ziales S*hw*in in einer ähnlichen Situation die Zutrittserlaubnis missbraucht, um seinen Ex-Chef (einen Professor, gleiche Uni) auf Weiterbeschäftigung zu verklagen, und dieser musste ab dann das Gehalt von seinem privaten Geld bezahlen. Ob der sein Haus vekaufen musste weiß ich nicht, könnte aber gut sein, seine private Haftpflicht ist dafür bestimmt nicht aufgekommen.

ja.

Man ist als Arbeitnehmer eben klug beraten, nachzufragen, ob man einen Anschlussvertrag bekommen kann.

P.S. Du hast zwei Fragen reingestellt. Mein Ja bezieht sich darauf, das der Arbeitgeber dich nach Hause schicken kann.

Das Nein des anderen Antworter bezieht sich auf den letzten Satz deiner Frage wegen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Natürlich darf der Chef das.