Arbeitgeber zahlt Lohn zu spät, angeblich wegen Steuerberater?

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Nun ja, einfach den Steuerberater wechseln, ist so einfach nicht. Die sind nämlich auch ausgelastet.

So und jetzt mal zum möglichen Ablauf: Ihr bekommt Stundenlohn d.h. jeder Monat wird abgerechnet wenn die Stunden usw. vorliegen, sollte es immer gleichbleibenden Lohn geben, ist es eine Ausrede.

Im August jetzt also am Freitag, den 30. Die Daten werden an den Steuerberater gegeben (von wem und wann), der erstellt die Abrechnung (sicherlich nicht mehr am Freitag, außer die Zahlen kamen am Vormittag), Chef oder Mitarbeiter im Büro bekommt evtl. Probeabrechnung schaut drüber ob alles ok ist und könnte dann die Überweisung machen, wenn es keine Probeabrechnung gibt und die Abrechnungen erstellt werden und per Post verschickt werden, werden die nicht vor dem 4./5.9. vorliegen.

Ich selber bekomme Probeabrechnungen per Mail geschickt und kann damit dann Löhne überweisen, jetzt auch erst am 3.9.

Wenn jetzt der/die Mitarbeiter/in im Steuerbüro der/die die Lohnabrechnungen macht, frei hat oder oder, könnte sich das verschieben. Wenn der Chef die Zahlen nicht unverzüglich weitergibt, ...., Wenn die Überweisungen bei Vorliegen der Zahlen nicht unverzüglich gemacht werden, ....

Aber: Wir zahlen vorab und zum Monatsende einen Abschlag von ungefähr 75% des Lohnes und lassen dann im Anschluss stundengenau abrechnen. D.h. unsere Mitarbeiter bekommen 2 Überweisungen, einmal den Abschlag zum Monatsende und ein paar Tage später den Restbetrag im neuen Monat.

Vielleicht sollte mal über einen Abschlag zum Monatsende nachgedacht werden.

Wenn das Problem aber finanzielle Schwierigkeiten sind, dann hilft das auch nicht.

Dein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Gehalt pünktlich bezahlt wird.

Ansonsten kommt er in Zahlungsverzug und muss unter Umständen sogar Verzugszinsen zahlen.

Wenn der Steuerberater daran Schuld sein soll, steht es dem Arbeitgeber frei, einen anderen Steuerberater zu suchen. Dessen Verschulden entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten der pünktlichen Gehaltszahlung.

Dem ist kaum beizukommen. Auch arbeitsrechtlich wird es zu keinem wirklichen Ergebnis kommen, da solche Verspätungen zwar ärgerlich und für den Arbeitnehmer auch andere Probleme mit sich bringt.

Es gibt festgesetzte Termine: fünfletzter Bankarbeitstag müssen die Meldungen bei den Kassen vorliegen. Dies ist auch mit dem vereinfachten Schätzverfahren möglich. Die meisten Steuerberater nehmen die Lohnabrechnungen nur einmal zur Hand. Wenn sich nichts ändert, wäre spätestens an diesem Tag die Abrechnung fertig.

Sollte es sich ohnehin um einen Minijob mit 538€ handeln könnte auch ohne Abrechnung angewiesen werden; auch werden gerne Vorschüsse zur Abmilderung getätigt, bis die Unterlagen vorliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Dei Vertragspartner ist Dein Arbeitgeber, nicht der Steuerberater. Dein Arbeitgeber ist allein dafür verantwortlich, dass das Gehalt pünktlich kommt, wie er das macht, ist sein Problem.

Welcher Termin zur Lohnzahlung steht in deinem Arbeitsvertrag? Dieser ist einzuhalten.

Wenn der Steuerberater nicht in der Lage ist, möchte dein Arbeitgeber bitte einen anderen beauftragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html

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