Arbeitgeber verweigert bezahlten Urlaub. Ist dies rechtens?
Ich arbeite seit Mitte April bei einem Catering Unternehmen als Werkstudentin für 3 Tage / 20 Stunden die Woche. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich gesetzlichen Urlaubsanspruch gemäß einer 5 Tages Woche habe. Momentan bin ich noch in der Probezeit. Im Juli habe ich einen Urlaubantrag für 3 Tage im August gestellt und diesen schriftlich von der Geschäftsleitung genehmigt bekommen. Nun habe ich von der Personalabteilung den Urlaub nicht bezahlt bekommen, also für 3 Tage weniger Gehalt auf meinem Konto. Außerdem meint die Personalabteilung, dass ich nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 1 Urlaubstage habe, den ich anteilig erhalte, was gar nicht stimmen kann, wenn ich zu dem Zeitpunkt bereit 3,5 Monate gearbeitet habe.
Wer ist im Recht?
4 Antworten
Außerdem meint die Personalabteilung, dass ich nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 1 Urlaubstage habe
Der gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Du hast eine 3-Tage-Woche, somit stehen Dir mindestens 12 Tage pro Jahr zu = 1 Tag pro Monat.
Du hattest bereits 3,5 Monate gearbeitet, somit stehen Dir gemäß auch meiner Berechnung schon 3,5 Urlaubstage gesetzlich zu.
Auch ich sehe daher, so wie Du, keinen Grund für eine verminderte Entgeltfortzahlung. Welcher Grund wird Dir hierfür denn von der Personalabteilung genannt?
Du hattest bereits 3,5 Monate gearbeitet, somit stehen Dir gemäß auch meiner Berechnung schon 3,5 Urlaubstage gesetzlich zu.
Es sind zur Zeit nur 3 Tage. Angebrochene Monate zaehlen nicht mit. Den 4. Tag gibt es erst, wenn auch der4. Monat komplett rum ist.
Sonst passt es aber.
Habe ich noch nie von gehört, das das Entgelt bei der nahme von Urlaub reduziert werden darf. Egal ob Probezeit oder nicht.
Es sei denn natürlich man hat seinen vertraglichen Urlaub schon aufgebraucht und der AG ist so freundlich einen unbezahlt frei zu stellen.
Ich habe also starke Zweifel, dass das Vorgehen deinen AG rechtens ist. Lies dich doch mal im Urlaubsgesetz ein. Vielleicht wird die Sache dann klarer und du kannst besser abschätzen ob der Gang virs Arbeitsgericht lohnt.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch für eine 5 Tage Woche liegt bei 20 Tagen. Nach oben kann natürlich ein Tarif- und Arbeitsvertrag diesen Wert korrigieren, aber nicht nach unten.
Du hast einen Urlaubsantrag gestellt, ob bezahlt oder unbezahlt spielt dabei keine Rolle. Diesem ist aus personeller Sicht nichts entgegengesetzt worden. Das hat aber mit der Abrechnung nichts zu tun. Du hast Urlaub bekommen, ob bezahlt oder unbezahlt ist erst einmal belanglos.
Rein rechnerisch hast Du pro Monat Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaubes, also 1,67 Tage.
Nun mußt Du prüfen ob in deinem Arbeitsvertrag womöglich eine Klausel steht, wo ein Urlaubsanspruch erst nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit, meist ist das das Ende der Probezeit, gewährt wird. Das können wir nicht wissen.
Ganz einfach, dann sind die in der Sperrzeit genommenen Urlaubstage unbezahlte Tage. Es ist nicht selten das Personalabteilung und Buchhaltung ungenügend miteinander kommunizieren, und es der Personalabteilung womöglich bei der Genehmigung nicht aufgefallen ist, das der/die FS noch keinen Urlaub beanspruchen darf.
Der gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Sie hat eine 3-Tage-Woche, somit stehen ihr mindestens 12 Tage pro Jahr zu = 1 Tag pro Monat.
Sie hatte bereits 3,5 Monate gearbeitet, somit stehen ihr gemäß meiner Berechnung auch schon 3,5 Urlaubstage gesetzlich zu.
Wieso also sollte sie diesen nicht bezahlt bekommen?
Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben Arbeitnehmer erst nach 6 Monaten. Vorher erwerben sie mit jedem Arbeitsmonat 1/12 des Anspruchs.
Umfangreiche Informationen und kompetentes Wissen findest du hier:
Und was hat das alles mit dem angefragten Problem der verweigerten Bezahlung der Urlaubstage zu tun?