Arbeitgeber verwarnt mich mündlich mit einer Kündigung wegen Krankheit?

Mondovada3  05.09.2024, 06:16

Du hast also ein vier Wochen Praktikum von dem du 2 Wochen krank bist?

FantastischF 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 06:28

Nein davon war ich nur eine Woche krank und diese Woche arbeite ich schon offiziell, aber am Mittwoch bin ich wieder krank geworden. Als Folge habe ich jetzt Lungenentzündung.

7 Antworten

Da will jemand bloß keine Entgeltfortzahlung leisten :D

Wegen Krankheit ist man zwar durchaus kündbar - aber sicherlich nicht bei 1 bis 2 Wochen. Selbst wenn es 3 Wochen wären.

Für eine Kündigung wegen Krankheit bedarf es einer sehr soliden Begründung.

Zusammenfassend für deinen Fall heißt es: dein Arbeitgeber befindet sich auf einem dünnen (rechtlichen) Eis.

Der Arzt fand es gar nicht gut, dass ich wieder arbeiten gegangen bin.

Hat er Recht.

"WhatsApp"-Geschwafel ist irrelevant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wegen Krankheit darf er erst mal nicht so einfach kündigen. Aber böse gesagt: wenn er dich loswerden will, dann wird er schon einen Weg finden. Solltest du eventuell in einer Probezeit sein, dann braucht er gar keinen Grund, um dich zu feuern.

So einen Arbeitgeber braucht niemand, such dir was neues.

Natürlich darf er dich nicht wegen Erkrankungen kündigen. Es ist allerdings nicht allzu schwer für einen Arbeitgeber, Kündigungsgründe zu finden. Insofern sind Arbeitnehmer, die ständig wegen irgendwelcher angeblicher Kinkerlitzchen krankgeschrieben sind, natürlich gefährdeter, da irgendwann ihre Glaubwürdigkeit dahin ist.

lg up

Hallo,

aufgrund des gewählten Themas "Probezeit" gehe ich mal davon aus, dass du in eben jeder bist. In der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen.

Logisch ist auch, dass ein Arbeitgeber nicht unbedingt einen Mitarbeiter will, bei dem er den Eindruck hat, dieser wird ständig krank. Das mag vielleicht nicht der Fall sein und die Krankheit jetzt viel einfach auf einen unglücklichen Zeitpunkt... aber wenn der AG dadurch eben die Befürchtung hat, dass das öfter passiert, wird er in der Probezeit die Reißleine ziehen.

LG, Chris